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   ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19   

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https://dejure.org/2020,44317
ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19 (https://dejure.org/2020,44317)
ArbG Regensburg, Entscheidung vom 28.04.2020 - 6 Ca 556/19 (https://dejure.org/2020,44317)
ArbG Regensburg, Entscheidung vom 28. April 2020 - 6 Ca 556/19 (https://dejure.org/2020,44317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    TzBfG § 14 Abs. 1, § 17; BGB § 242, § 305 Abs. 1 S. 3, § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 3, § 611
    Begründeter Anspruch einer Kirchenmusikerin auf eine wöchentliche Erhöhung der Arbeitszeit auf 39 Stunden

  • rewis.io

    Arbeitszeit, Erkrankung, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Inhaltskontrolle, Arbeitgeber, Befristung, Einkommen, AGB, Mehrbedarf, Arbeitsleistung, Ausschreibung, Wirksamkeit, Wochenarbeitszeit, Arbeitszeit der Arbeitnehmer, Kosten des Rechtsstreits, Treu und Glauben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    Die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (stRspr, vgl. etwa BAG, 23.3.2016 - 7 AZR 828/13, Rn. 42 m.w.N.).

    Während die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags - von den Fällen der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung abgesehen - daraufhin zu überprüfen ist, ob sie durch einen sachlichen Grund gem. § 14 Abs. 1 TzBfG gerechtfertigt ist, unterliegt die Befristung einzelner Vertragsbedingungen nach § 307 Abs. 1 BGB einer Angemessenheitskontrolle, die anhand einer Berücksichtigung und Bewertung rechtlich anzuerkennender Interessen beider Vertragsparteien vorzunehmen ist (BAG, 23.3.2016 - 7 AZR 828/13, Rn. 50).

    Eine Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang liegt dabei in der Regel vor, wenn sich das Aufstockungsvolumen auf mindestens 25% einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigung beläuft (BAG, 23.3.2016 - 7 AZR 828/13, Rn. 54).

  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    Der nur eingeschränkten Kontrolle unterliegen deklaratorische Vertragsklauseln, die in jeder Hinsicht mit einer bestehenden gesetzlichen Regelung übereinstimmen (vgl. BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13, Rn. 37).

    Bei der Beurteilung der Unangemessenheit ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (stRspr, vgl. etwa BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13, Rdnr. 40; BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10, Rn. 20).

    Dies ist etwa bei der befristeten Aufstockung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang der Fall (vgl. BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13, Rn. 43; BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10, Rn. 23).

  • BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung eines noch einzustellenden Mitarbeiters

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    In die Freiheit des Unternehmers, seinen Betrieb und dessen Abläufe zu gestalten, wird aber nicht dadurch eingegriffen, dass für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ein Sachgrund oder eine spezialgesetzliche Rechtfertigung verlangt wird (BAG, 01.12.1999 - 7 AZR 449/98, Rdnr. 23).

    Die Absicht des Arbeitgebers den Arbeitsplatz in absehbarer Zeit für Arbeitnehmer mit allgemein besserer Qualifikation freizumachen, ist nicht als Sachgrund anzuerkennen (vgl. BAG 1, 12.1999, BB 2000, 1525).

  • BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08

    Befristung - tariflich geregelter sonstiger Sachgrund

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    Sonstige, in dem Katalog des § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG nicht genannte Sachgründe können die Befristung eines Arbeitsvertrages jedoch nur rechtfertigen, wenn sie den Wertungsmaßstäben des § 14 Abs. 1 TzBfG entsprechen und den in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-8 TzBfG genannten Sachgründen von ihrem Gewicht her gleichwertig sind (BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08, Rn. 15).

    Entscheidend für die Anerkennung dieses Sachgrundes der geplanten anderweitigen Besetzung eines Arbeitsplatzes ist allerdings, dass sich der Arbeitgeber bereits im Zeitpunkt des befristeten Vertragsschlusses gegenüber dem später einzustellenden Arbeitnehmer vertraglich gebunden hat (BAG, 09.12.2009 - 7 AZR 399/08, Rdnr. 25).

  • BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10

    Wirksamkeit der Befristung einer Arbeitszeiterhöhung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    Bei der Beurteilung der Unangemessenheit ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (stRspr, vgl. etwa BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13, Rdnr. 40; BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10, Rn. 20).

    Dies ist etwa bei der befristeten Aufstockung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang der Fall (vgl. BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13, Rn. 43; BAG, 15.12.2011 - 7 AZR 394/10, Rn. 23).

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    (3) Die Befristung eines Arbeitsvertrags wegen eines nur vorübergehenden Bedarfs an der Arbeitsleistung setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers in dem Betrieb kein (dauerhafter) Bedarf mehr besteht (u.a. BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06, Rdnr. 12).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    Dieser gebietet es, die Interessen desjenigen, der zu Recht auf ein früheres Verhalten vertraut hat, höher zu bewerten, als die Interessen dessen, der verantwortlich unzutreffendes Vertrauen verursacht hat (vgl. BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96, Rn. 14) .
  • BGH, 19.10.1995 - III ZR 208/94

    Kostenentscheidung bei teilweiser Klagerücknahme

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    Die teilweise Klagerücknahme in Bezug auf den Weiterbeschäftigungsantrag stellt ein lediglich geringfügiges Unterliegen dar, sodass in analoger Anwendung von § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO der Beklagten die gesamten Kosten auferlegt wurden (BGH, 19.10.1995 - III ZR 208/94, Rn. 1) .
  • BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78

    Abschluß befristeter Arbeitsverträge - Schulbehörde - Aushilfskräften ohne

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    (bb) Etwas anderes kann zwar unter Umständen gelten, wenn der Arbeitnehmer wegen Fehlens einer an sich für die zu besetzende Stelle erforderlichen Qualifikation für eine Dauerbesetzung der Stelle ungeeignet ist und sich der Arbeitgeber nur vorübergehend durch seine befristete Einstellung behelfen will (vgl. BAG, 10.01.1980 - 2 AZR 25/78 - Rdnr. 23).
  • BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04

    Befristung - Schriftform - Konkurrentenklage

    Auszug aus ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19
    (1) Die Aufzählung der in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 8 TzBfG genannten Gründe ist nicht abschließend, was sich schon aus der Verwendung des Wortes "insbesondere" ergibt (BAG, 16.03.2005 - 7 AZR 289/04, Rdnr. 27).
  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 549/14

    Befristung nach dem WissZeitVG - Haushaltsbefristung - Verhältnis von WissZeitVG

  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 563/00

    Befristung einzelner Vertragsbedingungen

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BAG, 02.09.2009 - 7 AZR 233/08

    Befristete Arbeitszeiterhöhung - Rundfunkredakteur

  • BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

  • BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 486/04

    Befristete Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZN 892/05

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Faires Verfahren

  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84

    Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages

  • LAG München, 20.10.2020 - 6 Sa 672/20

    Befristete Erhöhung der Arbeitszeit

    Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 28.04.2020 - 6 Ca 556/19 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abänderung des am 28.04.2020 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut mit dem Az. 6 Ca 556/19, die Klage in vollem Umfang abgewiesen.

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