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ArbG Reutlingen, 23.10.2012 - 3 BV 4/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Reutlingen, 23.10.2012 - 3 BV 4/12
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 20.12.2012 - 1 TaBV 1/12
Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist im Beschwerdeverfahren nach § 98 Abs. …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 23.10.2012 - 3 BV 4/12 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Regelungsgegenstand der Einigungsstelle wie folgt konkretisiert wird: "Handhabung von Zusatzurlaub bei alternierender ständiger Schicht- und Wechselschichtarbeit".Der Beschluss des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 23.10.2012, Az: 3 BV 4/12, wird abgeändert.