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   ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06   

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https://dejure.org/2007,21728
ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06 (https://dejure.org/2007,21728)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06 (https://dejure.org/2007,21728)
ArbG Rheine, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 2 Ca 1671/06 (https://dejure.org/2007,21728)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht, Vorschuss

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht, Vorschuss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Verpflichtung eines Versicherungsvertreters zur Rückzahlung nicht ins Verdienen gebrachter Provisionsvorschüsse in Form einer Verrechnung der Provisionsvorauszahlungen mit erworbenen Ansprüchen auf Provision, vereinbarte Bonifikation sowie sonstige ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BAG, 20.08.2003, 5 AZR 610/02, NZA 2004, 39; 15.12.1999, 5 AZR 169/99).

    Da sich beide Beschäftigtengruppen gleichermaßen nach den zeitlichen Vorgaben der Kunden richten müssen, verzichtet der Prinzipal regelmäßig auch dem angestellten Außendienstmitarbeiter gegenüber auf Weisungen zur Lage der Arbeitszeit (BAG, 15.12.1999, 5 AZR 169/99, AP-Nr. 12 zu § 84 HGB).

  • BAG, 20.06.1989 - 3 AZR 504/87

    Arbeitsentgelt: Provisionszuschüsse - Rückzahlungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
    a) Nach Rechtsprechung des BAG verpflichtet sich derjenige, der Geld als Vorschuss nimmt, den Vorschuss dem Vorschussgeber zurückzuzahlen, wenn und soweit eine bevorschusste Forderung nicht besteht (BAG, 20.06.1989, 3 AZR 504/87 m. w. N. a. d. R. d. BAG).

    Die Vereinbarung könnte zwar sittenwidrig sein, wenn durch die Vorschusszahlung eine unzulässige Bindung des Arbeitnehmers herbeigeführt wird, oder wenn die Provisionsabrede so getroffen wird, dass der Arbeitnehmer die geforderten Umsätze überhaupt nicht erbringen kann (BAG, 20.06.1989, 3 AZR 504/87 a. a. O.).

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 722/06

    Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
    Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 BGB) (BAG, 06.09.2007, 2 AZR 722/06, NZA 2008, 219).

    bb) Soweit sich aus den Besonderen Vereinbarungen zum Vertretervertrag vom 01.02.2005 zugleich ergibt, dass dem Beklagten ein Anspruch auf ein monatlich garantiertes Entgelt während der Aufbauphase nicht entsteht, handelt es sich gem. § 611 Abs. 1 BGB um die Hauptabrede eines selbstständigen Vertrags, die nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB nur auf Transparenz kontrollierbar wäre (BAG, 06.09.2007 a. a. O.).

  • LAG Berlin, 03.11.1986 - 9 Sa 65/86

    Beschränkung des Entgelts auf Provisionen bei einem Handlungsgehilfen

    Auszug aus ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
    Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er aus betrieblichen Gründen gar nicht in der Lage war, den monatlichen Provisionsabschlag zu "verdienen" (LAG Berlin, 03.11.1986, 9 Sa 65/86, AP-Nr. 14 zu § 65 HGB).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
    Der Beklagte ist als Arbeitnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (BAG, 25.05.2005, 5 AZR 572/04, ZIP 05, 1699).
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02

    Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter

    Auszug aus ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
    Dabei kommt es auf eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles an (BAG, 20.08.2003, 5 AZR 610/02, NZA 2004, 39; 15.12.1999, 5 AZR 169/99).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung unterliegen aus Gründen der Vertragsfreiheit regelmäßig keiner Inhaltskontrolle ( BAG, 27.11.2003, 2 AZR 135/03, NZA 2004, 597 m.N.a.d.R.d.BGH).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei nicht die Verständnismöglichkeit des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrundezulegen sind (BAG, 24.10.2007, 10 AZR 825/06 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 10. Dezember 2007 (2 Ca 1671/06) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 7.231,71 Euro erst ab 1. März 2007 sowie aus 2.424,53 Euro erst ab 9. August 2007 zu zahlen hat.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Rheine vom 10. Dezember 2007, 2 Ca 1671/06,.

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