Rechtsprechung
ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Parteivernehmung, Zeugenbeweis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschädigungs- und Schadensersatzbegehren wegen Benachteiligung in Form einer sexuellen Belästigung; Beurteilungsspielraum der Gerichte hinsichtlich der Höhe der Entschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
- LAG Hamm, 07.05.2018 - 17 Sa 1718/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- ArbG Detmold, 13.12.2017 - 2 Ca 526/17
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Weitere Rechtsstreitigkeiten der Parteien sowie der Klägerin mit einem Vorstandsmitglied der Beklagten vor dem Arbeitsgericht Rheine sind durch Urteil rechtskräftig (Az.: 4 Ca 1398/15), durch Vergleich (Az.: 2 Ca 526/17) sowie durch Klagerücknahme (Az.: 2 Ga 7/17) abgeschlossen.Arbeitsort war ursprünglich und ist seit der gerichtlich erzielten Einigung im Rechtsstreit 2 Ca 526/17 wieder J. Sie erzielt eine Bruttomonatsvergütung von zuletzt knapp 3.500,00 EUR.
- BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (vgl. statt aller: BAG vom 29.06.2017, 2 AZR 302/16 m.w.N.; vgl. BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 m.w.N.; vgl. BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 m.w.N.). - BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (vgl. statt aller: BAG vom 29.06.2017, 2 AZR 302/16 m.w.N.; vgl. BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 m.w.N.; vgl. BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 m.w.N.).
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Maßgeblich ist allein, ob die Unerwünschtheit der Verhaltensweise objektiv erkennbar war (vgl. statt aller: BAG vom 29.06.2017, 2 AZR 302/16 m.w.N.; vgl. BAG vom 20.11.2014 - 2 AZR 651/13 m.w.N.; vgl. BAG vom 09.06.2011 - 2 AZR 323/10 m.w.N.). - ArbG Würzburg, 23.01.2009 - 3 Ca 664/08
Entschädigungsanspruch wegen diskriminierender Äußerungen von Kollegen - …
- BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 48/10
Diskriminierung - ethnische Herkunft - Deutschkurs
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Hängt die Bestimmung eines Betrages vom billigen Ermessen des Gerichts ab, ist ein unbezifferter Zahlungsantrag zulässig, wenn die Klagepartei einerseits Tatsachen benennt, die das Gericht bei der Bestimmung des Betrages heranziehen soll, und andererseits die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angibt (vgl. statt aller: BAG vom 22.06.2011 - 8 AZR 48/10 m.w.N.). - BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06
Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Dies hat für den Fall eines "Vier-Augen-Gesprächs" der beteiligten Parteien zur Folge, dass eine Parteivernehmung oder eine Parteianhörung nach § 141 ZPO dann zu erfolgen hat, wenn ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden hat und deshalb kein Zeuge, auch kein "gegnerischer" Zeuge zugegen war (vgl. BAG vom 22.05.2017 - 3 AZN 1155/06 m.w.N.; vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 m.w.N.). - BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07
Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Hinsichtlich des Beruhens der Benachteiligung auf einem Grund gemäß § 1 AGG greift sodann die Beweislastregelung des § 22 AGG, d. h. der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss bei Vorliegen geeigneter Indizien beweisen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. nur: BAG vom 28.04.2011 - 8 AZR 515/10; vgl. BAG vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07). - BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen …
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Dies hat für den Fall eines "Vier-Augen-Gesprächs" der beteiligten Parteien zur Folge, dass eine Parteivernehmung oder eine Parteianhörung nach § 141 ZPO dann zu erfolgen hat, wenn ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden hat und deshalb kein Zeuge, auch kein "gegnerischer" Zeuge zugegen war (vgl. BAG vom 22.05.2017 - 3 AZN 1155/06 m.w.N.; vgl. BAG vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 m.w.N.). - BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Rheine, 19.09.2017 - 2 Ca 1829/16
Hinsichtlich des Beruhens der Benachteiligung auf einem Grund gemäß § 1 AGG greift sodann die Beweislastregelung des § 22 AGG, d. h. der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss bei Vorliegen geeigneter Indizien beweisen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. nur: BAG vom 28.04.2011 - 8 AZR 515/10; vgl. BAG vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07).