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ArbG Rosenheim, 08.05.2018 - 1 BV 6/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 08.05.2018 - 1 BV 6/18
- LAG München, 20.03.2019 - 8 TaBV 37/18
- BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19
Wird zitiert von ...
- LAG München, 20.03.2019 - 8 TaBV 37/18
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und der Beteiligten zu 2 bis 4 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 08.05.2018 - 1 BV 6/18 - abgeändert.Mit Beschluss vom 08.05.2018 - 1 BV 6/18 - hat das Arbeitsgericht Rosenheim die Anträge abgewiesen und zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 08.05.2018, Az. 1 BV 6/18, wird abgeändert.
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 sowie der Beteiligten zu 2 bis 4 gegen den Beschuss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 08.05.2018 (Az.: 1 BV 6/18) werden zurückgewiesen.