Rechtsprechung
ArbG Rosenheim, 17.07.2013 - 3 Ca 610/12 |
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 17.07.2013 - 3 Ca 610/12
- LAG München, 09.04.2014 - 11 Sa 905/13
- BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 380/14
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 25.06.2015 - 6 AZR 380/14
Höhe der arbeitgeberseitigen Beiträge zur Rentenversicherung bzw. zur VBL im …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein - vom 17. Juli 2013 - 3 Ca 610/12 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:. - LAG München, 09.04.2014 - 11 Sa 905/13
Rentenbeiträge; Lohnerhöhungen; Altersversorgung
für Recht erkannt: 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim (Az: 3 Ca 610/12) vom 17.07.2013 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Der Kläger beantragte zuletzt: Unter Abänderung des am 17.07.2013 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Rosenheim, Kammer Traunstein, Gerichtstag Bad Reichenhall, Aktenzeichen 3 Ca 610/12 wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, 1. Rentenbeiträge für den Kläger - hilfsweise: an die VBL, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - in einer Höhe zu bezahlen, dass der Minderbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund seiner Arbeitsfreistellung seit dem 01.08.2009 zu 100 % ausgeglichen wird in dem Maße, dass tarifvertraglich allgemeine Erhöhungen der Vergütung/Lohn seit dem 01.08.2009 bis zum Rentenbeginn des Klägers jeweils zu berücksichtigen sind.