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ArbG Rosenheim, 23.09.2008 - 4 Ca 785/07 |
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 23.09.2008 - 4 Ca 785/07
- LAG München, 19.03.2009 - 3 Sa 25/09
Wird zitiert von ...
- LAG München, 19.03.2009 - 3 Sa 25/09
Verdachtskündigung
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 23.09.2008 - 4 Ca 785/07 Tr - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Rosenheim hat mit Endurteil vom 23.09.2008 - 4 Ca 785/07 Tr -, auf das hinsichtlich des erstinstanzlichen Vortrags der Parteien, der im ersten Rechtszug gestellten Anträge sowie der Einzelheiten der rechtlichen Erwägungen des Erstgerichts verwiesen wird, die Klage auf Feststellung, dass das Anstellungsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche fristlose Kündigung vom 20.11.2007 nicht ende, abgewiesen, weil dem Beklagten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Hinblick auf den im Haftbefehl vom 19.10.2007 dokumentierten dringenden Verdacht der Untreue und Bestechlichkeit nicht zuzumuten gewesen sei.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim - Kammer Traunstein -AZ: 4 Ca 785/07 Tr wird aufgehoben.