Rechtsprechung
ArbG Rosenheim, 27.02.2019 - 4 Ca 135/17 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,56825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Rosenheim, 27.02.2019 - 4 Ca 135/17
- LAG München, 13.11.2019 - 11 Sa 376/19
- BAG, 16.06.2021 - 10 AZR 33/20
Wird zitiert von ...
- LAG München, 13.11.2019 - 11 Sa 376/19
Zahlung von übertariflichen Zulagen aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung …
Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim (Az.: 4 Ca 135/17) vom 27.02.2019 wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim (Az.: 4 Ca 135/17) vom 27.02.2019 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Unter Abänderung des am 27.02.2019 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichtes Rosenheim, Kammer Traunstein, Az.: 4 Ca 135/17, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere EUR 5.469,29 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz hieraus seit Klagezustellung zu bezahlen.
Das Urteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim vom 27.02.2019, Az.: 4 Ca 135/17, wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.