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   ArbG Rosenheim, 27.02.2019 - 4 Ca 135/17   

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ArbG Rosenheim, 27.02.2019 - 4 Ca 135/17 (https://dejure.org/2019,56825)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 27.02.2019 - 4 Ca 135/17 (https://dejure.org/2019,56825)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 4 Ca 135/17 (https://dejure.org/2019,56825)
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Wird zitiert von ...

  • LAG München, 13.11.2019 - 11 Sa 376/19

    Zahlung von übertariflichen Zulagen aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung

    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim (Az.: 4 Ca 135/17) vom 27.02.2019 wird zurückgewiesen.

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim (Az.: 4 Ca 135/17) vom 27.02.2019 abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    Unter Abänderung des am 27.02.2019 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichtes Rosenheim, Kammer Traunstein, Az.: 4 Ca 135/17, wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere EUR 5.469,29 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz hieraus seit Klagezustellung zu bezahlen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim vom 27.02.2019, Az.: 4 Ca 135/17, wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

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