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   ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17   

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https://dejure.org/2017,61217
ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17 (https://dejure.org/2017,61217)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 31.05.2017 - 3 Ca 213/17 (https://dejure.org/2017,61217)
ArbG Rosenheim, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 3 Ca 213/17 (https://dejure.org/2017,61217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Schadensersatzanspruch, Arbeitsentgelt, Arbeitsleistung, Leistungen, Widerruf, Fahrzeug, Urlaubsabgeltung, Anspruch, Zahlung, Vertragsschluss, Arbeitgeber, rechtliches Interesse, negative Feststellungsklage, zwei Wochen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17
    Die Widerrufsklausel verknüpft die dienstliche und private Nutzung sachgerecht (vgl. BAG vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - NZA 2012, 616).

    Die Widerrufsklausel ist auch nicht unwirksam, weil sie keine Ankündigungs- oder bzw. Auslauffrist enthält (vgl. BAG vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - NZA 2012, 616).

    Zur Berechnung ist eine Nutzungsausfallentschädigung auf der Grundlage der steuerlichen Bewertung der Privatnutzungsmöglichkeit mit monatlich 1% des Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung anerkannt (vgl. BAG vom 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - NZA 2012, 616).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

    Auszug aus ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17
    Dies gilt sowohl für die Pflichtverletzung als auch für das Vertreten müssen des Klägers (BAG vom 21.05.2015 - 8 AZR 116/14 - NZA 2015, 1517).
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17
    Ein Anspruch auf Aufnahme von Schlusssätzen besteht nach ständiger Rechtsprechung des BAG nicht (vgl. etwa BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - NZA 2001, 843; BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 - NZA 2013 - 324).
  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17
    Soweit ein Arbeitnehmer eine bessere Note erhalten möchte, muss er die dazu führenden Tatsachen im Streitfall darlegen und beweisen (BAG vom 18.11.2014 - 9 AZR 584/13 - Beck-RS 2014, 74219).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus ArbG Rosenheim, 31.05.2017 - 3 Ca 213/17
    Ein Anspruch auf Aufnahme von Schlusssätzen besteht nach ständiger Rechtsprechung des BAG nicht (vgl. etwa BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00 - NZA 2001, 843; BAG vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 - NZA 2013 - 324).
  • LAG München, 14.11.2017 - 9 Sa 406/17

    Verfallfrist, Mindestlohngesetz, Prämie, Transparenzgebot

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 31.05.2017, Az. 3 Ca 213/17, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert.
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