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ArbG Rostock, 16.06.2016 - 1 Ca 382/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 16.06.2016 - 1 Ca 382/16
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2016 - 3 Sa 160/16
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2021 - 3 Sa 397/17
Kündigung - Chefarzt - Behandlungsfehler - Abmahnung - Personalratsanhörung - …
Auf die Berufung des Klägers war sodann das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 21.06.2017 - 1 Ca 382/16 - aufzuheben und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 28.02.2017 beendet worden ist unter Zurückweisung des Weiterbeschäftigungsantrags des Klägers sowie des weiteren Auflösungsantrags der Beklagten. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2016 - 3 Sa 160/16
Veränderte Berechnung eines tariflichen Abfindungsanspruches auf Grund …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 16.06.2016 - 1 Ca 382/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 16.06.2016 - 1 Ca 382/16 - abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen;.