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   ArbG Rostock, 18.08.2020 - 1 Ca 422/20   

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ArbG Rostock, 18.08.2020 - 1 Ca 422/20 (https://dejure.org/2020,53333)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 18.08.2020 - 1 Ca 422/20 (https://dejure.org/2020,53333)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 18. August 2020 - 1 Ca 422/20 (https://dejure.org/2020,53333)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2021 - 2 Sa 265/20

    Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 18.08.2020 zum Az.: 1 Ca 422/20 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichtes Rostock vom 18.08.2020 (Az. 1 Ca 422/20) wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger seit dem 01.01.2020 eine Vergütung gemäß der Entgeltgruppe E5 Stufe 6 TV-L zu zahlen.

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