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ArbG Rostock, 18.08.2020 - 1 Ca 422/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 18.08.2020 - 1 Ca 422/20
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2021 - 2 Sa 265/20
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2021 - 2 Sa 265/20
Eingruppierung eines Hausmeisters - einschlägige Ausbildung
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 18.08.2020 zum Az.: 1 Ca 422/20 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichtes Rostock vom 18.08.2020 (Az. 1 Ca 422/20) wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger seit dem 01.01.2020 eine Vergütung gemäß der Entgeltgruppe E5 Stufe 6 TV-L zu zahlen.