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ArbG Rostock, 19.10.2017 - 1 Ca 414/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 05.01.2017 - 1 Ca 1178/16
- ArbG Rostock, 19.10.2017 - 1 Ca 414/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.03.2018 - 5 Sa 25/17
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung und Lebensalter - Urlaubsabgeltung - …
Die Berufungen der Klägerin gegen die Urteile des Arbeitsgerichts Rostock vom 05.01.2017 - 1 Ca 1178/16 - und vom 19.10.2017 - 1 Ca 414/17 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.und in dem nach rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage eingeleiteten erstinstanzlichen Rechtsstreit unter dem Aktenzeichen 1 Ca 414/17,.
das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 19.10.2017 - 1 Ca 414/17 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin zur Abgeltung des Resturlaubs EUR 3.551,67 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab 01.04.2017 zu zahlen.