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ArbG Rostock, 21.09.2017 - 2 Ca 443/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 21.09.2017 - 2 Ca 443/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.03.2018 - 3 Sa 196/17
Fristgemäße Kündigung in der Wartezeit - Betriebsratsanhörung - Anwendbarkeit …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 21.09.2017, Aktenzeichen 2 Ca 443/17, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock, Aktenzeichen 2 Ca 443/17, verkündet am 21.09.2017, zugestellt am 01.11.2017, wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung des Beklagten vom 15.03.2017, zugegangen am 16.03.2017, nicht aufgelöst ist.
Unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock, Aktenzeichen 2 Ca 443/17, verkündet am 21.09.2017, zugestellt am 01.11.2017, wird der Beklagte verurteilt, den Kläger für den Fall des Obsiegens mit dem Feststellungsantrag zu Ziffer 1 zu den bisherigen Bedingungen als Leiter Rettungsdienst weiter zu beschäftigen.