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   ArbG Rostock, 21.09.2017 - 2 Ca 593/17   

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ArbG Rostock, 21.09.2017 - 2 Ca 593/17 (https://dejure.org/2017,61587)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 21.09.2017 - 2 Ca 593/17 (https://dejure.org/2017,61587)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 21. September 2017 - 2 Ca 593/17 (https://dejure.org/2017,61587)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 2 Sa 215/17

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Personalbedarf des Arbeitgebers

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 21.09.2017 (2 Ca 593/17) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 21.09.2017, Aktenzeichen 2 Ca 593/17 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 38.415,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2017 zu zahlen.

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