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ArbG Rostock, 21.09.2017 - 2 Ca 593/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 21.09.2017 - 2 Ca 593/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 2 Sa 215/17
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2018 - 2 Sa 215/17
Rückzahlung von Ausbildungskosten - Personalbedarf des Arbeitgebers
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 21.09.2017 (2 Ca 593/17) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichtes Rostock vom 21.09.2017, Aktenzeichen 2 Ca 593/17 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 38.415,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.03.2017 zu zahlen.