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ArbG Rostock, 23.07.2014 - 4 Ca 382/14 |
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 23.07.2014 - 4 Ca 382/14
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 231/14
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2015 - 2 Sa 231/14
Anspruch auf Nachteilsausgleich - Beginn der Betriebsänderung
Das Arbeitsgericht Rostock hat die Klage mit Urteil vom 23. Juli 2014 (4 Ca 382/14) als unbegründet abgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 23.07.14, 4 Ca 382/14, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 46.560,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2014 zu zahlen.