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ArbG Rostock, 30.08.2018 - 2 Ca 1213/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 30.08.2018 - 2 Ca 1213/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2019 - 2 Sa 214/18
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2019 - 2 Sa 214/18
Entschädigungszahlung wegen nicht datenschutzrechtskonformer Videoüberwachung der …
Das Arbeitsgericht Rostock hat dem Kläger mit seinem Urteil vom 30. August 2018 (2 Ca 1213/17) eine Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen.