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ArbG Saarbrücken, 08.12.2015 - 4 BV 22/15 |
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Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 08.12.2015 - 4 BV 22/15
- LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16
- BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung
Auf die Beschwerde des Antragstellers im Übrigen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 8. Dezember 2015 (4 BV 22/15) abgeändert und festgestellt, dass die mit dem Schreiben der Antragsgegnerin vom 27. März 2015 gekündigte Gesamtbetriebsvereinbarung "Übergangsvereinbarung erfolgsbezogene variable Vergütungsbestandteile" vom 20. Februar 2014 über den 30. April 2015 hinaus nachwirkt, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt wird.erstens den Beschluss des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 8. Dezember 2015 mit dem Aktenzeichen 4 BV 22/15 abzuändern,.
- BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 10/17
Betriebsvereinbarung über nicht mitbestimmte Angelegenheit - Nachwirkung
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 8. Dezember 2015 - 4 BV 22/15 - wird zurückgewiesen.