Rechtsprechung
ArbG Saarbrücken, 09.12.2010 - 65 Ca 96/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Saarbrücken, 09.12.2010 - 65 Ca 96/09
- LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 6/11
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 6/11
Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten …
In dem Rechtsstreit des Universitätsklinikums S., vertreten durch den Verwaltungsdirektor, - Beklagte und Berufungsklägerin - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte g e g e n den Herrn N.-H., - Kläger und Berufungsbeklagter - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte hat die 2. Kammer des Landesarbeitsgerichts Saarland auf die mündliche Verhandlung vom 11. Januar 2012 durch den Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts Hossfeld als Vorsitzenden und die ehrenamtlichen Richter Heilmann-Starniske und Schorr als Beisitzer für Recht erkannt: Tenor: 1. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 9.12.2010 - Az.: 65 Ca 96/09 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert: (1.) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger mit den Kompetenzen, insbesondere der Aufsichtsfunktion, und dem Aufgabenbereich einer Pflegedienstleitung zu beschäftigen gemäß der Protokollerklärung Nr. 20 der Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (Anlage 1 b zum BAT) - Abschnitt A - sowie gemäß § 13 der Satzung des Universitätsklinikums S. vom 24.6.2004.Der Berufungsbeklagte und Kläger beantragt, 1. die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Saarbrücken vom 9.12.2010, Az: 65 Ca 96/09, als unzulässig zu verwerfen, hilfsweise als unbegründet zurückzuweisen, hilfsweise die Beklagte zu verurteilen, den Klägern mit den Kompetenzen, insbesondere der Aufsichtsfunktion, und dem Aufgabenbereich einer Pflegedienstleitung gemäß der Protokollerklärung Nr. 20 der Anlage 1 b zum BAT "Angestellte im Pflegedienst" - Abschnitt A - und gemäß der Aufgabenstellung, wie sie sich aus § 13 der Satzung des Universitätsklinikums S. vom 24.6.2004 ergibt, zu beschäftigen.
Darüber hinaus ist zwar das Datum des Urteils mit 21.10.2010 fehlerhaft angegeben worden in der Berufungsschrift, allerdings ist das Aktenzeichen mit 65 Ca 96/09 korrekt wiedergegeben, sodass ein direkter Bezug zur beigefügten Urteilsausfertigung hergestellt werden kann.
- LAG Saarland, 11.01.2012 - 2 Sa 7/11
Grenzen des Direktionsrechtes i.R. durch Reorganisationsmaßnahmen eingeführten …
Zum einen ist der Begründung des Klägervertreters beizupflichten, dass erst durch die Tenorierungsdivergenz der beiden Kammerbesetzungen des Arbeitsgerichts (Tenorierungsunterschied zwischen den Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 Ca 32/11 und dem vorliegenden Rechtsstreit sowie dem Rechtsstreit 65 Ca 96/09) die Notwendigkeit einer Modifizierung des ursprünglichen Antrages erkennbar werden konnte.