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   ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12   

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ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12 (https://dejure.org/2013,16602)
ArbG Saarlouis, Entscheidung vom 28.05.2013 - 1 Ca 375/12 (https://dejure.org/2013,16602)
ArbG Saarlouis, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 1 Ca 375/12 (https://dejure.org/2013,16602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Probezeitkündigung eines Mitarbeiters aufgrund eines starken Zigarettengeruchs an Körper und Kleidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zigarettenduft als Kündigungsgrund

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Kündigung während Probezeit

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kündigung in der Probezeit wegen Rauchens

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Kündigung in der Probezeit - Mitarbeiter roch nach Zigarettenrauch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Probezeitkündigung am ersten Arbeitstag wegen Zigarettengeruchs ist unwirksam

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Kündigung während Probezeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit

  • ra-hundertmark.de (Leitsatz)

    Keine Kündigung wegen Geruchs in der Kleidung

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Rauswurf nach zwei Stunden unwirksam

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Kündigung am ersten Tag der Probezeit, weil Mitarbeiterin nach Zigarettenrauch riecht

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Eine Kündigung kann in der Probezeit nicht schon nach zwei Stunden Arbeit ausgesprochen werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit einer Kündigung in der Probezeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Treuwidrige Kündigung wegen Rauchens außerhalb der Arbeitszeit

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kündigung am ersten Arbeitstag nach nur 2 Stunden wegen Rauchgeruchs

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer darf in der Probezeit nicht wegen starken Zigarettengeruchs der Kleidung gekündigt werden - Auch in der Probezeit sind allgemeines Persönlichkeitsrecht und allgemeine Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Welche Anforderung sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich dabei nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles entscheiden (ausführlich mit einer Aufzählung aus der Rechtsprechung BAG 23.6.1994 - 2 AZR 617/93 - Juris Rn. 22 - BAGE 77, 128).

    Dies gilt auch für die mittels einer Kündigung ausgeübte Gestaltungsmacht, die - das ist dem gesamten Kündigungsrecht eigen - einer richterlichen Rechtskontrolle unterliegt (BAG 23.6.1994 - 2 AZR 617/93 - Juris Rn. 24 - BAGE 77, 128 mit weiteren Nachweisen aus der Literatur).

    Die Gestaltung der Rechtsverhältnisse durch den Einzelnen nach seinem Willen ist ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit; Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die Privatautonomie als "Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben" (BVerfG vom 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 - BB 1994, 16, 20 f; BAG 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 - juris Rn. 25, BAGE 77, 128).

    Dieses Grundrecht umfasst auch die Freiheit, die Privatsphäre nach eigener Entscheidung zu gestalten (BVerfGE 60, 123, 146; BAG 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 - a. a. O. zum Bereich der sexuellen Selbstbestimmung).

    Die Gestaltung des privaten Lebensbereiches steht außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers und wird durch arbeitsvertragliche Pflichten nur insoweit eingeschränkt, als sich das private Verhalten auf den betrieblichen Bereich auswirkt und dort zu Störungen führt (BAG 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 - a. a. O. mit Nachweisen aus der Literatur).

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigung zur Unzeit

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Dies gilt jedenfalls für eine Kündigung, auf die wegen Nichterfüllung der 6-monatigen Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG keine Anwendung findet, weil sonst für diese Fälle über § 242 BGB der kraft Gesetzes ausgeschlossene Kündigungsschutz doch gewährt werden und außerdem die Möglichkeit des Arbeitgebers eingeschränkt würde, die Eignung des Arbeitnehmers für die geschuldete Tätigkeit in seinem Betrieb während der gesetzlichen Probezeit zu überprüfen (ständige Rechtsprechung BAG 5, 4.2001 - 2 AZR 185/00 - Rn. 12, BAGE 97, 294 mit weiteren Nachweisen).

    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (BAG 5, 4.2001 - 2 AZR 185/00 - Juris Rn. 13 - BAGE 97, 294; BAG 17.1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 24.8.1996 - 2 AZR 874/95 - RZK I 8 I Nr. 22, 12.7.1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87= EZA BGB § 613 a Nr. 90; 16.2.1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88= EZA BGB § 242 Nr. 38).

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Bei der Konkretisierung einer solchen Generalklausel wie des Grundsatzes von Treu und Glauben sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198, 204 f; 42, 143, 148; Beschl. v. 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 u. 1044/87 - BB 1994, 16, 20 f) die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie, das Recht auf Achtung der Menschenwürde und das allgemeines Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen.

    Die Gestaltung der Rechtsverhältnisse durch den Einzelnen nach seinem Willen ist ein Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit; Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die Privatautonomie als "Selbstbestimmung des Einzelnen im Rechtsleben" (BVerfG vom 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 - BB 1994, 16, 20 f; BAG 23.06.1994 - 2 AZR 617/93 - juris Rn. 25, BAGE 77, 128).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Bei der Konkretisierung einer solchen Generalklausel wie des Grundsatzes von Treu und Glauben sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 7, 198, 204 f; 42, 143, 148; Beschl. v. 19.10.1993 - 1 BvR 567/89 u. 1044/87 - BB 1994, 16, 20 f) die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie, das Recht auf Achtung der Menschenwürde und das allgemeines Persönlichkeitsrecht zu berücksichtigen.

    Indem § 242 BGB ganz allgemein auf die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben verweist, wird von den Gerichten eine Konkretisierung am Maßstab von Wertvorstellungen verlangt, die in erster Linie von den Grundsatzentscheidungen der Verfassung bestimmt werden; bei der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift sind die Grundrechte als "Richtlinien" zu beachten (BVerfGE 7, 198, 206).

  • ArbG Köln, 25.03.2010 - 4 Ca 10458/09

    Vertrauensbeschränkung des Arbeitnehmers in den Fortbestand des

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Ob der Rauchgeruch eine sachliche Erwägung ist, konnte dahinstehen (so zum äußeren Erscheinungsbild ArbG Köln 25.3.2010 - 4 Ca 10458/09 - Juris Rn. 20 -, allerdings nach dem Führen erfolgloser Gespräche mit dem dortigen Kläger).
  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 464/72

    Ordentliche Kündigung - Sittenwidrigkeit - Abtretung der Gehaltsansprüche -

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Sittenwidrig ist eine Kündigung, wenn sie dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (BAG 22.5.2003 - 2 AZR 426/02 - Juris Rn. 47 mit weiteren Nachweisen; BAG 19.7.1973, 2 AZR 464/72 - Juris Rn. 14).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 174/83

    Ungehörige Kündigung wegen Zugangs am Heiligen Abend?

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (BAG 5, 4.2001 - 2 AZR 185/00 - Juris Rn. 13 - BAGE 97, 294; BAG 17.1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 24.8.1996 - 2 AZR 874/95 - RZK I 8 I Nr. 22, 12.7.1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87= EZA BGB § 613 a Nr. 90; 16.2.1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88= EZA BGB § 242 Nr. 38).
  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 347/88

    Kündigung nach Infektion mit HIV-Virus

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (BAG 5, 4.2001 - 2 AZR 185/00 - Juris Rn. 13 - BAGE 97, 294; BAG 17.1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 24.8.1996 - 2 AZR 874/95 - RZK I 8 I Nr. 22, 12.7.1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87= EZA BGB § 613 a Nr. 90; 16.2.1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88= EZA BGB § 242 Nr. 38).
  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 39/90

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (BAG 5, 4.2001 - 2 AZR 185/00 - Juris Rn. 13 - BAGE 97, 294; BAG 17.1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 24.8.1996 - 2 AZR 874/95 - RZK I 8 I Nr. 22, 12.7.1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87= EZA BGB § 613 a Nr. 90; 16.2.1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88= EZA BGB § 242 Nr. 38).
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des

    Auszug aus ArbG Saarlouis, 28.05.2013 - 1 Ca 375/12
    Ein typischer Tatbestand der treuwidrigen Kündigung ist neben einem widersprüchlichen Verhalten des Arbeitgebers, dem Ausspruch der Kündigung in verletzender Form und einer den Arbeitnehmer etwa wegen seines Sexualverhaltens diskriminierenden Kündigung der Ausspruch einer Kündigung zur Unzeit (BAG 5, 4.2001 - 2 AZR 185/00 - Juris Rn. 13 - BAGE 97, 294; BAG 17.1999 - 2 AZR 926/98 - AP BGB § 242 Kündigung Nr. 10; 24.8.1996 - 2 AZR 874/95 - RZK I 8 I Nr. 22, 12.7.1990 - 2 AZR 39/90 - AP BGB § 613 a Nr. 87= EZA BGB § 613 a Nr. 90; 16.2.1989 - 2 AZR 347/88 - BAGE 61, 151; BAG 14.11.1984 - 7 AZR 174/83 - AP BGB § 626 Nr. 88= EZA BGB § 242 Nr. 38).
  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

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