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ArbG Schwerin, 07.08.2018 - 6 Ca 228/18 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2019 - 3 Sa 186/18
Nachträgliche Geltendmachung von rückständigen Gehaltsansprüchen - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 07.08.2018 - 6 Ca 228/18 - in Ziffer 9 des dortigen Tenors teilweise abgeändert und zur Klarstellung in soweit wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für den Monat Januar 2016 einen Betrag in Höhe von 200, 00 ? brutto abzüglich eines Pfändungsabzuges in Höhe von 25, 98 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.02.2016 zu zahlen.das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 07.08.2018 zum Aktenzeichen 6 Ca 228/18 vollumfänglich aufzuheben und die Klage der Berufungsbeklagten und Klägerin vom 06.09.2016 in allen Punkten zurückzuweisen.