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ArbG Schwerin, 08.04.2021 - 2 Ca 1574/20 |
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 08.04.2021 - 2 Ca 1574/20
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2022 - 5 Sa 100/21
- BAG, 29.07.2022 - 5 AZN 296/22
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2022 - 5 Sa 100/21
Auslegung einer Ausgleichsklausel in einem Aufhebungsvertrag - Aufrechnung wegen …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 08.04.2021 - 2 Ca 1574/20 - abgeändert: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin als weiteres Arbeitsentgelt für den Monat Oktober 2020 EUR 1.474,94 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2020 zu zahlen.unter Abänderung des am 08.04.2021 verkündeten und am 28.04.2021 zugestellten Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin, Az. 2 Ca 1574/20, die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin EUR 1.474,94 netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 15.11.2020 zu zahlen.