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ArbG Schwerin, 13.07.2017 - 2 Ca 95/17 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 13.07.2017 - 2 Ca 95/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
- BAG, 06.03.2019 - 4 AZN 117/19
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17
Tarifliche Eingruppierung - Sachbearbeiterin an Hochschule
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 13.07.2017, 2 Ca 95/17, wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, der Klägerin ab Juni 2014 monatlich die Vergütung nach EG 12 TV-L zu zahlen und die monatlichen Bruttonachzahlungsbeträge jeweils am Folgetag nach dem Monatsletzten, beginnend mit dem 01.07.2014, mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu verzinsen.