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ArbG Schwerin, 14.10.2020 - 4 Ca 1861/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 14.10.2020 - 4 Ca 1861/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2021 - 2 Sa 326/20
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2021 - 2 Sa 326/20
Familiäre Mitarbeit - Arbeitsverhältnis
Durch Urteil vom 14.10.2020 zum Aktenzeichen 4 Ca 1861/19 hat das Arbeitsgericht das Versäumnisurteil vom 26.08.2020 aufrechterhalten und zur Begründung angeführt, ab Juni 2019 bestünden Vergütungsansprüche aus dem unstreitig geschlossenen Arbeitsverhältnis.das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 14.10.2020 sowie das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 25.08.2020 jeweils zum Az. 4 Ca 1861/19 aufzuheben und die Klage abzuweisen.