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ArbG Schwerin, 27.04.2017 - 5 Ca 62/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 27.04.2017 - 5 Ca 62/17
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2017 - 4 Sa 93/17
- BAG, 05.06.2018 - 8 AZN 175/18
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.09.2017 - 4 Sa 93/17
Keine Verpflichtung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch bei fachlicher …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 27.04.2017 - 5 Ca 62/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 27.04.2017 - 5 Ca 62/17 - aufzuheben und die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an den Kläger einen angemessenen Betrag im Rahmen des Schadensersatzes wegen Diskriminierung zu zahlen, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens jedoch einen Betrag von 10.720,11 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der ZB seit dem 23.12.2016 zu zahlen.