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   ArbG Siegburg, 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2413
ArbG Siegburg, 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20 (https://dejure.org/2021,2413)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20 (https://dejure.org/2021,2413)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 11. Februar 2021 - 5 Ca 1397/20 (https://dejure.org/2021,2413)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kollegen auf der Toilette eingesperrt - fristloser Kündigungsgrund

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kollege auf Toilette eingesperrt: Fristlose Kündigung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kollegen auf der Toilette eingesperrt - fristloser Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollegen auf der Toilette eingesperrt: Fristlose Kündigung!

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Kollege auf Toilette eingesperrt - fristlose Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer Kollegen auf der Toilette einsperrt, kann fristlos gekündigt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Einschließen auf der Toilette. Ist eine Abmahnung in diesem Fall entbehrlich?

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Kollege auf Toilette eingesperrt - fristlose Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung nach Streit mit dem Kollegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollegen eingesperrt - Grund zur fristlosen Kündigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kollegen auf der Toilette eingesperrt - ein fristloser Kündigungsgrund?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Einsperren auf der Toilette

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kollegen auf der Toilette einsperren rechtfertigt Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kollegen auf der Toilette einsperren rechtfertigt Rauswurf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20
    Sie sind dann alternative Gestaltungsmittel, wenn schon sie geeignet sind, den mit der außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen - zu erreichen (BAG v. 10 Juni 2010 - 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227, 1231, juris) .
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.02.2021 - 5 Ca 1397/20
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG v. 16 Dezember 2010 - 2 AZR 485/08, Juris) .
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