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   ArbG Siegburg, 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12   

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https://dejure.org/2012,38329
ArbG Siegburg, 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12 (https://dejure.org/2012,38329)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12 (https://dejure.org/2012,38329)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 1 Ca 1310/12 (https://dejure.org/2012,38329)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers gegen einen Arbeitgeber auf Zahlung von Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts u.a. wegen unterlassener Zuweisung von vertragsgerechten Arbeiten

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    7.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbings

  • arbeitsrecht-hessen.de

    7.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbings

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen "Mobbings"

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    EUR 7.000,00 Schmerzensgeld für einen Arbeitnehmer wegen Mobbings

  • heise.de (Pressebericht, 13.05.2013)

    7.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbing

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mobbing: Arbeitgeber muss Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung zahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    7.000 Euro Schmerzensgeld wegen Mobbings

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beiderseitige Antipathie kann Höhe des Schmerzensgeldanspruchs wegen Mobbings mindern

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Mobbing - Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch nach Mobbing

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gesamtbild der persönlichkeitsverletztenden Handlungen zählt

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Mobbing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    EUR 7.000,00 Schmerzensgeld für Mobbing-Opfer

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsverletzung für schwerbehinderten Industriekaufmann

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld wegen Schikane im Job

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mobbing am Arbeitsplatz: Chef muss 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer erhält Schmerzensgeld wegen Mobbings - Arbeitgeberin und Geschäftsführer zur Zahlung von 7.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12
    Zwar erfassen einzelvertragliche Ausschlussfristen, nach der "alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag/Dienstvertrag" verfallen, auch Ansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (BAG NZA 2007, 1154), doch ist die vorliegend vereinbarte Ausschlusssfrist, da sie weniger als drei Monate beträgt, gemäß § 307 Abs. 1 S.1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ( BAG NZA 2008, 699).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12
    Zwar erfassen einzelvertragliche Ausschlussfristen, nach der "alle Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag/Dienstvertrag" verfallen, auch Ansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (BAG NZA 2007, 1154), doch ist die vorliegend vereinbarte Ausschlusssfrist, da sie weniger als drei Monate beträgt, gemäß § 307 Abs. 1 S.1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ( BAG NZA 2008, 699).
  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 546/09

    Mobbing - offenkundige oder gerichtskundige Tatsachen - Hinweispflicht - Anspruch

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass es Fälle gibt, in denen die einzelnen, vom Arbeitnehmer dargelegten Handlungen oder Verhaltensweisen seiner Arbeitskollegen, Vorgesetzten oder seines Arbeitgebers für sich allein betrachtet noch keine Rechtsverletzungen darstellen, jedoch die Gesamtschau der einzelnen Handlungen oder Verhaltensweisen zu einer Vertrags- oder Rechtsgutsverletzung führt, weil deren Zusammenfassung auf Grund der ihnen zu Grunde liegenden Systematik und Zielrichtung zu einer Beeinträchtigung eines geschützten Rechts des Arbeitnehmers führt (BAG NZA-RR 2011, 378 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85

    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12
    Die Beklagte zu 1) haftet nach § 31 BGB für das deliktische Handeln ihres Geschäftsführers (BGH NJW 1986, 2941; Jauernig, BGB, § 31 Rn 1).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 389/83

    Schadenersatz wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus ArbG Siegburg, 11.10.2012 - 1 Ca 1310/12
    Der Schmerzensgeldanspruch setzt neben einem rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht voraus, dass die Schwere des Eingriffs nach Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie Anlass und Beweggrund des Handelns eine Genugtuung erfordert und die Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BAG NZA 1985, 811).
  • ArbG Oberhausen, 23.10.2013 - 1 Ca 992/13

    Geltendmachung eines Urlaubsabgeltungsanspruches vor seinem Entstehen hemmt

    Im über diese Kündigung geführten Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Oberhausen (Az. 1 Ca 1310/12) schlössen die Parteien unter dem 14.09.2012 einen Vergleich, in welchem sie sich darauf verständigten, dass das Arbeitsver­ hältnis wegen der Kündigung mit dem 30.06.2012 sein Ende gefunden hat.

    Die Akte des Verfahrens 1 Ca 1310/12 ist beigezogen und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht worden.

    Der Klägerin war dies trotz der Arbeitsunfä­ higkeit nicht unmöglich, zumal sie während des Verfahrens 1 Ca 1310/12 an­ waltlich vertreten war.

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