Rechtsprechung
ArbG Siegburg, 11.10.2018 - 1 BV 7/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 11.10.2018 - 1 BV 7/18
- LAG Köln, 12.04.2019 - 9 TaBV 122/18
- BAG - 1 ABN 46/19 (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
Auszug aus ArbG Siegburg, 11.10.2018 - 1 BV 7/18
Es folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrates gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG NZA 2007, 99 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 60/90
Eingruppierung von geringfügig Beschäftigten
Auszug aus ArbG Siegburg, 11.10.2018 - 1 BV 7/18
Auch ohne Androhung könnte das Arbeitsgericht unmittelbar nach Rechtskraft der Entscheidung ein Zwangsgeld festsetzten, wenn der Arbeitgeber der ihm auferlegten Verpflichtung nicht nachkommen sollte (BAG NZA 1991, 903).
- LAG Köln, 12.04.2019 - 9 TaBV 122/18
Informationsanspruch des Betriebsrats; EDV-Datei mit Angaben aus …
Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.10.2018 - 1 BV 7/18 - wird zurückgewiesen.Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.10.2018 - 1 BV 7/18 - abgeändert.
Der Betriebsrat beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.10.2018 - 1 BV 7/18 - teilweise abzuändern und der Arbeitgeberin aufzugeben, ihm binnen zwei Wochen nach Rechtskraft auch für das Jahr 2014 als EDV-Datei eine Tabelle mit folgenden Angaben Informationen und Daten über sämtliche Arbeitnehmer/innen im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG , die aktuell beschäftigt sind, für den Zeitraum der Erstellung und Vereinbarung eines betrieblichen Entlohnungssystems und insbesondere für die Aufstellung und Vereinbarung von Entlohnungsgrundsätzen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG oder für den Zeitraum bis zur Entscheidung durch die Einigungsstelle nach § 87 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen:.
Die Arbeitgeberin beantragt, 1. den Beschluss des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.10.2018 - 1 BV 7/18 - teilweise abzuändern und die Anträge abzuweisen;.