Rechtsprechung
ArbG Siegburg, 18.03.2022 - 1 Ca 421/21 |
Verfahrensgang
- ArbG Siegburg, 18.03.2022 - 1 Ca 421/21
- ArbG Siegburg, 04.04.2022 - 1 Ca 421/21
- LAG Köln, 06.10.2022 - 6 Sa 281/22
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 06.10.2022 - 6 Sa 281/22
Variable Vergütung; Zielvereinbarung; Schadensersatz Zurückbehaltungsrecht; …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.03.2022 - 1 Ca 421/21- wird zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 28.01.2022 - 1 Ca 421/21 - der Klage weitgehend stattgegeben und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 83.619,82 EUR aufgelöst.
Die Beklagte beantragt [die fettgedruckten Nummern sind Korrekturen von offensichtlich fehlerhaften Nummerierungen im Antrag der Beklagten, die Fehlerhaftigkeit ergibt sich aus dem Vergleich mit der Nummerierung der Klageanträge erster Instanz - s.o.], I. das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 04.04.2022- 1 Ca 421/21 - wie folgt teilweise abzuändern:.
Die Klägerin beantragt, I. das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 04.04.2022 - 1 Ca 421/21 - teilweise abzuändern und gemäß den erstinstanzlichen Schlussanträgen zu erkennen.