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   ArbG Siegburg, 27.02.2008 - 2 Ca 2831/07   

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https://dejure.org/2008,7260
ArbG Siegburg, 27.02.2008 - 2 Ca 2831/07 (https://dejure.org/2008,7260)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 Ca 2831/07 (https://dejure.org/2008,7260)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 Ca 2831/07 (https://dejure.org/2008,7260)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung gezillmerter Tarife im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung; Wertgleichheit im Fall der Verwendung gezillmerter Tarife; Bedeutung der Wertgleichheit in § 1 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Entgeltumwandlungsvereinbarung - Wirksamkeit

  • rewis.io
  • slpm.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Zusammenfassung)

    Unsicherheiten bleiben bestehen - Gezillmerte Tarife bei Entgeltumwandlung - ArbG Siegburg urteilt arbeitgeberfreundlich

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entgeltumwandlung, Zillmern und kein Ende in Sicht … - Entgeltumwandlung für wirksam

  • nwir.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Abschlusskosten bei transparenten Lebensversicherungen und Betriebsrenten - Vernachlässigtes EU-Recht? (Prof. Dr. Harald Herrmann)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 15.03.2007 - 4 Sa 1152/06

    Entgeltumwandlung

    Auszug aus ArbG Siegburg, 27.02.2008 - 2 Ca 2831/07
    Zwar hat das Landesarbeitsgericht München in seinem Urteil vom 15.03.2007 (DB 2007, 1143 ff) angenommen, dass eine Entgeltumwandlungsvereinbarung rechtsunwirksam sei, wenn das dafür aufgewendete Entgelt auf einen Lebensversicherungsvertrag gezahlt werde, dem ein sogenannter gezillmerter Tarif zugrunde liege, da dieser gegen das zwingende gesetzliche Verbot der Umwandlung des Entgelts in eine wertgleiche Anwartschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG) verstoße ebenso wie gegen § 307 BGB und die Portabilität von Betriebsrentenansprüchen; dieser Ansicht ist jedoch nicht zu folgen.

    c) Schließlich wird die Ansicht vertreten, eine Zillmerung sei im Rahmen der Entgeltumwandlung generell unwirksam (LAG München, Urteil vom 15.03.2007, DB 2007, 1143; Reinecke DB 2006, 555, 562).

    Daher wird die Unwirksamkeit der gesamten Entgeltumwandlungsvereinbarung in der Literatur zu recht abgelehnt (So Langohr-Plato, Anmerkung so LAG München, Urteil vom 15.03.2007, 4 Sa 1152/06, Juris PR-ArbR 28/2007 Anmerkung 1; Cisch/Kruip, NZA 2007, 786 ff).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Auszug aus ArbG Siegburg, 27.02.2008 - 2 Ca 2831/07
    Auch kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber eine Abwälzung der Kosten auf die Versichertengemeinschaft gewollt hat, was dem im Versicherungsrecht typischen Gedanken der Risikogemeinschaft widersprechen würde (vgl. BGH, Urt. v. 12.10.2005, DB 2005, 2686).

    Zwar hat der BGH in seinem Urteil vom 12.10.2005 (a.a.O.) eine intransparente Zillmerungsvereinbarung durch eine solche ersetzt, die dem Versicherungsnehmer zumindest die Hälfte des eingezahlten Deckungskapitals sichert, um der Tatsache gerecht zu werden, dass viele Lebensversicherungen der Kapitalbildung dienen und vor ihrem vertraglich vorgesehenen Ablaufdatum beendet werden.

  • LAG Köln, 13.08.2008 - 7 Sa 454/08

    Zulässige Zillmerung bei Entgeltumwandlung

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.02.2008 in Sachen 2 Ca 2831/07 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.02.2008, Az.: 2 Ca 2831/07, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 7.004,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus.

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