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ArbG Siegen, 08.01.2019 - 2 Ca 781/18 |
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- ArbG Würzburg, 28.05.2019 - 2 Ca 1336/18
Zusatzvereinbarung zum Dienstvertrag
Zwischen den Parteien war vor dem Arbeitsgericht Würzburg - Kammer Aschaffenburg - unter dem Az. 2 Ca 781/18 bereits ein Rechtstreit anhängig, in dem es u. a. um ein Teilzeitbegehren der Klägerin ging.Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass die Beklagte im Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 12.02.2019 (2 Ca 781/18) u.a. dazu verurteilt wurde, die Abmahnungen vom 04.09.2018 und 19.09.2018 aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
Zu diesem Zeitpunkt bestand lediglich ein geringfügiger Entgeltrückstand in Gestalt des Urlaubsgeldes für 2018 in Höhe von 442, 00 Euro, wie sich aus dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 12.02.2019 (2 Ca 781/18) ergibt.
- LAG Nürnberg, 01.06.2021 - 7 Sa 473/20
Verhaltensbedingte Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung
Das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 28.05.2019, Az 2 Ca 781/18, wird dergestalt abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin weitere EUR 3.182,40 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit zu zahlen. - LAG Nürnberg, 08.09.2020 - 7 Sa 216/19
Berufung, Arbeitnehmer, Erkrankung, Arbeitsleistung, Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, …
Das Urteil des Arbeitsgerichts Würzburg vom 28.05.2019, Az 2 Ca 781/18, wird dergestalt abgeändert,dass.