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ArbG Siegen, 18.05.2020 - 1 Ca 1176/19 |
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- ArbG Würzburg, 13.05.2020 - 1 Ca 1333/19
Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Nachtarbeit, Manteltarifvertrag, Arbeitgeber, …
Da die Schichtfreizeit ebenfalls als Ausgleich für die Nachtarbeit dient, ist sie beim Vergleich von regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit mit zu berücksichtigen, was dazu führt, dass die Differenz der Vergütung regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit rechnerisch noch geringer als 25 % wird (so zutreffend Arbeitsgericht Kempten vom 16.12.2019 - 1 Ca 1176/19).Das Urteil des BAG vom 21.03.2018 hat in Rechtsprechung und Literatur teilweise heftigen Widerspruch erfahren (beispielsweise Kleinebrink, Die Erhöhung tarifvertraglicher Nachtzuschläge durch Urteil, NZA 2019, 1458; Bayreuther, Überstunden- und Nachtzuschläge: die Bindung der Tarifvertragsparteien an Gleichheitsgrundsätze, NZA 2019, 1684; Kohte, Anm. zu BAG vom 21.03.2018, juris PR - ArbR 19/2019 Anm. 5; Giesen: Nach fest kommt lose - stark nachjustierte Tarifautonomie, NZA Editorial Heft 4/2020; Arbeitsgericht Kempten vom 06.12.2019 - 1 Ca 1176/19; Arbeitsgericht München vom 10.12.2019 - 3 Ca 844/19, Arbeitsgericht Mainz vom 06.11.2019 - 4 Ca 1110/19 - sowie das von der Beklagten eingereichte Rechtsgutachten zur Zulässigkeit von differenzierenden Nachtzuschlägen in Tarifverträgen der Ernährungswirtschaft von Eylert und Creutzfeldt).