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   ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18   

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https://dejure.org/2019,35705
ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18 (https://dejure.org/2019,35705)
ArbG Siegen, Entscheidung vom 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18 (https://dejure.org/2019,35705)
ArbG Siegen, Entscheidung vom 21. März 2019 - 3 Ca 1071/18 (https://dejure.org/2019,35705)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04

    Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Arbeitgeber, der im Betrieb nach von ihm aufgestellten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden ( statt vieler: BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005, 10 AZR 640/04, Juris).

    Das Vorliegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz lässt sich nur überprüfen, wenn die Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sachgerecht verteilt wird (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005, 10 AZR 640/04, Juris).

    Der Arbeitgeber muss nicht ohne weiteres erkennbare Gründe für die von ihm vorgenommene Differenzierung so substantiiert darlegen, dass die rechtliche Qualifikation möglich ist, ob die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entspricht (BAG, Urteil vom 12. Oktober 2005, 10 AZR 640/04, Juris).

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 6/13

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Überkompensation

    Auszug aus ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bei individuellen Entgeltvereinbarungen anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG, Urteil vom 03.09.2014, 5 AZR 6/13, Juris).

    Ein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung kann der Ausgleich unterschiedlicher Arbeitsbedingungen verschiedener Gruppen von Arbeitnehmern sein, solange ein solcher Ausgleich herbeigeführt wird und keine Überkompensation eintritt (BAG, Urteil vom 03.09.2014, 5 AZR 6/13, Juris).

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18
    Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, muss auch die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entsprechen (BAG, Urteil vom 27. Mai 2004, 6 AZR 129/03, Juris).
  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 205/89

    Sonderzahlung für unfallfreies Fahren

    Auszug aus ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18
    Die Zweckbestimmung ergibt sich insbesondere aus den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Leistung steht (BAG, Urteil vom 10. Januar 1991, 6 AZR 205/89, Juris).
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 208/94

    Sonderzahlung bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus ArbG Siegen, 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18
    Die sich aus den Differenzierungen ergebenden Rechtsfolgen dürfen ihrerseits nicht unsachlich oder willkürlich sein, sondern müssen sich aus den Sachverhaltsunterschieden rechtfertigen (BAG, Urteil vom 8. März 1995, 10 AZR 208/94, Juris).
  • LAG Hamm, 06.02.2020 - 18 Sa 720/19

    Keine Ansprüche aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn im Unternehmen eines

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Der Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen, Kammer Olpe, vom 21.03.2019 - 3 Ca 1071/18 O - aufzuheben, soweit es der Klage stattgibt und die Klage insgesamt kostenpflichtig abzuweisen.

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