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   ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17   

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https://dejure.org/2017,49620
ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17 (https://dejure.org/2017,49620)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 19.12.2017 - 3 BV 1/17 (https://dejure.org/2017,49620)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 3 BV 1/17 (https://dejure.org/2017,49620)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    Zu der vorgelagerten Frage, unter welchen Voraussetzungen die bisher in der übergehenden Einheit bestehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ihren normativen Charakter behalten, verhält sich § 613a Abs. 1 BGB nicht (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13).

    Damit fehlt es für diese Arbeitnehmergruppe an einer Rechtsgrundlage für die Entstehung eines Anspruchs auf die in der Betriebsvereinbarung geregelten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13).

    Bei diesen ist zum Schutz des Betriebserwerbers keine Ausnahme von der normativen Fortgeltung geboten (vgl. BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 zu Gesamtbetriebsvereinbarungen).

    Bei einer identitätswahrenden Übertragung nur eines Betriebs auf einen anderen Rechtsträger und dessen unveränderter Fortführung durch den Erwerber gelten die bestehenden Betriebsvereinbarungen unverändert normativ fort (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13; Fitting § 1 BetrVG Rn. 143; § 77 BetrVG Rn. 174).

    Zu der vorgelagerten Frage, unter welchen Voraussetzungen die bisher in der übergehenden Einheit bestehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ihren normativen Charakter behalten, verhält sich § 613a Abs. 1 BGB nicht (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13).

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    § 256 ZPO ist deshalb auch im Beschlussverfahren anwendbar (BAG, Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01).

    Auf der Betriebsvereinbarung beruhende Ansprüche der einzelnen Arbeitnehmer kann er allerdings nicht geltend machen (BAG, Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01).

    (BAG, Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01; vgl. auch BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15).

    Bei § 613a BGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand (BAG, Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01).

    aa) Ebenso wie bei einer Gesamtbetriebsvereinbarung (dazu BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01) kann die Geltung der Konzernbetriebsvereinbarung in dem übertragenen Betrieb allerdings daran scheitern, dass die betreffende Regelung nach ihrem Inhalt die Zugehörigkeit zum bisherigen Konzern zwingend voraussetzt und nach dem Betriebsübergang gegenstandslos wird (vgl. Cisch/Hock, BB 2012, 2113, 2117).

  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    Die Rechtsprechung des BAG zur Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen in einem Betrieb, der aus einem Unternehmen ausscheidet (BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15 -), ist zu übertragen.

    aa) Ausgangspunkt ist die Entscheidung des BAG vom 24. Januar 2017 (1 ABR 24/15).

    (BAG, Beschluss vom 18. September 2002 - 1 ABR 54/01; vgl. auch BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15).

    Das kann dann der Fall sein, wenn das mit der Vereinbarung verbundene Ziel nur im Unternehmen des vormaligen Arbeitgebers sinnvoll verwirklicht werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 1 ABR 24/15).

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 54/09

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Beendigung

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    Die sich aus der Versorgungszusage ergebende Einstandspflicht (nunmehr § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) bleibt auch erhalten, wenn die Abwicklung über den vorgesehenen Durchführungsweg nicht mehr möglich ist (BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09).

    (BAG, Urteil vom 15. Februar 2011 - 3 AZR 54/09).

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    Hingegen stellt die bloße Fortführung der Tätigkeit durch einen anderen (Funktionsnachfolge) ebenso wenig einen Betriebsübergang dar wie die reine Auftragsnachfolge (BAG, Urteil vom 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13).
  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    Will der Betriebserwerber die übernommene Versorgungslast nicht selbst tragen, sondern in der gleichen Form wie der Betriebsveräußerer abwickeln, so muss er selbst eine V. gründen oder eine etwa vorhandene Sozialeinrichtung entsprechend umgestalten (BAG, Urteil vom 15. März 1979 - 3 AZR 859/77).
  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 908/98

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Unterstützungskasse

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    Können auf diesem Weg die zugesagten Renten nicht geleistet werden, sind die Versorgungspflichten aus dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Grundverhältnis nicht erfüllt (BAG, Urteil vom 25. Januar 2000 - 3 AZR 908/98).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92

    ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    Das BAG hat bereits in seinem Urteil vom 5. Oktober 1993 (3 AZR 586/92) darauf hingewiesen, dass mit dem Erlöschen des Anspruchs auf Versicherungsleistungen nicht zugleich der Anspruch des Arbeitnehmers auf die vom Arbeitgeber versprochene betriebliche Altersversorgung erlischt.
  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    In dem Betriebsteil muss innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt worden sein, der sich nicht notwendig von dem im übrigen Betrieb verfolgten Zweck unterscheiden muss (BAG, Urteil vom 27. September 2012 - 8 AZR 826/11).
  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

    Auszug aus ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17
    (1) Das BAG hat zu einem Betriebsübergang kraft § 613a BGB entschieden, dass der Erwerber eines Betriebes erwirbt nicht kraft Gesetzes auch die Rechte an einer V., mit deren Hilfe der Betriebsveräußerer Versorgungsleistungen erbringt (BAG, Beschluss vom 5. Mai 1977 - 3 ABR 34/76).
  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 1/13

    Betriebsteilübergang - zwingendes Recht - Kindertagesstätte

  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 3/88

    Mitbestimmung bei Bildungsveranstaltung in der Gleitzeit

  • BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

  • BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

  • BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 6/09

    Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 TaBV 4/18

    Fortgeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens

    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 19.12.2017 - 3 BV 1/17 - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 19.12.2017 - AZ: 3 BV 1/17 - abzuändern und die Anträge des Antragstellers zurückzuweisen.

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