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   ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09 lev   

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https://dejure.org/2010,38155
ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09 lev (https://dejure.org/2010,38155)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 24.06.2010 - 1 Ca 649/09 lev (https://dejure.org/2010,38155)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 1 Ca 649/09 lev (https://dejure.org/2010,38155)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09
    Der Begriff der Entlassung im Sinne des § 17 Abs. 1 KSchG meint bei einer der Richtlinie RL 98/59/EG vom 20. Juli 1998 entsprechenden richtlinienkonformen Auslegung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmung den Ausspruch der Kündigung (BAG vom 23.03.2006 - 2 AZR 343/05, NZA 2006, 971 - 976).

    Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob der Zweck der Regelung die Unwirksamkeitsfolge gebietet (vergleiche BAG 23. März 2006 - 2 AZR 343/05 - NZA 2006, 971).

  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09
    Für eine zwischen der privatrechtlichen Wirksamkeit der Kündigung und der "Entlassungsmöglichkeit" differenzierende Auffassung, wie sie das Bundesarbeitsgericht in früherer Rechtsprechung vertreten hat (vgl. z.B. BAG 13. April 2000 - 2 AZR 215/99 - AP Nr. 13 zu § 17 KSchG 1969 = NZA 2001, 144) findet sich daher nach der Änderung des Merkmals der Entlassung im Gesetz keine Stütze mehr.
  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 84/07

    Betriebsübergang: Indiztatsachen - Massenentlassung: Ende des

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09
    Aber auch Fehler der Massenentlassungsanzeige können grundsätzlich die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung begründen (vgl. BAG vom 21.05.2008 - 8 AZR 84/07, NZA 2008, 753 ff.).
  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09
    Ist die Anzeige unwirksam, so hat dies im Anschluss an die Entscheidung des EuGH vom 27.01.2005 (NZA 2005, 213) die Nichtigkeit der Kündigung zur Folge (Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis, 10. Aufl., Rn. 1654, 1660; KR-Weigand, 9. Aufl., § 17 KSchG Rn. 83, 101; ErfK/Kiel, 10. Aufl., § 17 KSchG Rn 29, 36.).
  • LAG Düsseldorf, 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06

    Massenentlassungsanzeige; fristgerechte Änderungskündigung mit vorfristigem

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.06.2010 - 1 Ca 649/09
    Unterlässt der Arbeitgeber die Massenentlassungsanzeige, so ist die Kündigung jedenfalls unheilbar unwirksam (LAG E. vom 01.03.2007 - 13 Sa 1275/06, ZIP 2007, 1025 - 1028).
  • ArbG Solingen, 30.11.2010 - 2 Ca 1081/10
    Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens L. ./. Rechtsanwalt Dr. L. als Insolvenzverwalter über das Vermögen der T. 6. GmbH, Aktenzeichen 1 Ca 649/09 lev, als Versuchsfahrer zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen weiterzubeschäftigen.

    Mit Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 24. Juni 2010, Aktenzeichen: 1 Ca 649/09 lev wurde bereits festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Insolvenzverwalters vom 11. März 2009 nicht aufgelöst worden war.

    Für die Monate März bis einschließlich Juni 2009 hat der Kläger zudem 407, 88 Euro netto an ersparten Fahrtkosten in Abzug gebracht und zuletzt beantragt, 1)      Die Beklagte zu verurteilen, an ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens L. ./. RA Dr L. als Insolvenzverwalter T. 5. GmbH, Az.: 1 Ca 649/09 lev, als Versuchsfahrer zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigten;.

    Auf die zutreffenden Urteilsgründe in dem Verfahren 1 Ca 649/09 lev wird insoweit vollumfänglich Bezug genommen.

  • LAG Düsseldorf, 26.05.2011 - 11 Sa 181/11

    Zurückweisung eines Aussetzungsantrags für die vom Ausgang des vorgreiflichen

    Der gegen die Kündigung des Insolvenzverwalters vom 11.03.2009 vom Kläger am 01.04.2010 beim Arbeitsgericht Solingen eingereichten Kündigungsschutzklage - 1 Ca 649/09 lev - gab dieses Gericht durch Urteil vom 24.06.2010 statt.

    Der Kläger hat zuletzt beantragt, 1)die Beklagte zu verurteilen, ihn bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens L. ./. RA Dr. L. als Insolvenzverwalter T. 4 GmbH, Az.: 1 Ca 649/09 lev, als Versuchsfahrer zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen weiter zu beschäftigten;.

    Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hat - wenn auch bisher nicht rechtskräftig - durch Urteil vom 10.11.2010 - 12 Sa 1321/10 - die Berufung des Insolvenzverwalters gegen die erstinstanzliche Stattgabe der Kündigungsschutzklage des Klägers durch Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 24.06.2010 - 1 Ca 649/09 lev - zurückgewiesen.

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2010 - 12 SaGa 19/10

    Unbegründeter Eilantrag auf Prozessbeschäftigung; unsubstantiierte Darlegungen

    Der gegen die Kündigung vom 11.03.2009 erhobenen Kündigungsschutzklage gab das Arbeitsgericht Solingen am 24.06.2010 statt (Gesch.-Nr. 1 Ca 649/09 lev).

    Mit dem am 06.09.2010 beim Arbeitsgericht Solingen eingereichten Verfügungsantrag hat der Antragsteller von der Antragsgegenerin begehrt, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits ArbG Solingen 1 Ca 649/09 lev = LAG Düsseldorf 12 Sa 1321/10 zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen gegen ein Monatsentgelt von EUR 3.338,76 brutto weiterbeschäftigt zu werden.

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