Rechtsprechung
ArbG Solingen, 25.01.2018 - 3 Ca 1081/17 lev |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Außerordentliche Kündigung Pflichtverletzung Betriebsratsgründung
- IWW
§ 626 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer
- rewis.io
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung: Pflichtverletzung & Betriebsrat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Rauswurf wegen Betriebsratsgründung unwirksam
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus ArbG Solingen, 25.01.2018 - 3 Ca 1081/17
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07; BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04). - BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus ArbG Solingen, 25.01.2018 - 3 Ca 1081/17
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07; BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04). - BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86
Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot
Auszug aus ArbG Solingen, 25.01.2018 - 3 Ca 1081/17
Es ist allgemein anerkannt, dass dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Reihe von Nebenpflichten, insbesondere Obhuts-, Rücksichts- und Informationspflichten treffen, die unter dem Begriff der Treuepflicht zusammengefasst werden (vgl. etwa BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86;… ErfK/Preis, 18. Aufl. 2018, § 611a BGB Rdnr. 707 ff.). - BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92
Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung
Auszug aus ArbG Solingen, 25.01.2018 - 3 Ca 1081/17
In dieser Verletzung der arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflicht liegt auch, bereits eine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses (BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92). - LAG Hamburg, 07.09.2007 - 6 Sa 37/07
Auszug aus ArbG Solingen, 25.01.2018 - 3 Ca 1081/17
Versucht der Arbeitnehmer, einen ihm nicht zustehenden Vorteil mit einer Drohung zu erreichen, so verletzt er zumindest seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht (LAG Hamburg, 07.09.2007 - 6 Sa 37/07).