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ArbG Stendal, 10.01.2014 - 4 BV 22/12 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stendal, 10.01.2014 - 4 BV 22/12
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 4 TaBV 7/14
- BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14
Fremdpersonaleinsatz - Einstellung
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 10. Januar 2014 - 4 BV 22/12 - wird zurückgewiesen und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:. - LAG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 4 TaBV 7/14
Einsatz von Drittpersonal als Einstellung i. S. v. § 99 Abs 1 S 1 BetrVG
Auf die Beschwerde der zu 2. beteiligten Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 10.01.2014 - 4 BV 22/12 - dahingehend abgeändert, dass die Anträge zu 1. - 3. des zu 1. beteiligten Betriebsrates insgesamt zurückgewiesen werden.Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 10.01.2014 - 4 BV 22/12 - abgeändert, soweit er dem Antrag des Antragstellers stattgegeben hat.
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 10.01.2014 - 4 BV 22/12 - wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 10. Januar 2014 - 4 BV 22/12 - ist an sich statthaft sowie insgesamt zulässig.