Rechtsprechung
ArbG Stendal, 17.02.2012 - 2 Ca 925/11 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen-Anhalt, 20.11.2012 - 7 Sa 149/12
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin gemäß Anlage C TVöD-VKA
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal vom 17.02.2012 - 2 Ca 925/11 E - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Stendal - 2 Ca 925/11 E - vom 17. Februar 2012 abzuändern und festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin seit dem 01. November 2009 Vergütung nach der Entgeltgruppe S 14 der Anlagentabelle TVöD (VKA) für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zu zahlen zzgl.