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ArbG Stendal, 21.03.2013 - 1 BV 1/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stendal, 21.03.2013 - 1 BV 1/13
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - 4 TaBV 9/13
- BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2014 - 4 TaBV 9/13
Erforderlichkeit einer Schulungs- bzw. Bildungsveranstaltung - Teilnahme einer …
Die Beschwerde der zu 1. beteiligten Schwerbehindertenvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 21.03.2013 - 1 BV 1/13 - wird zurückgewiesen.Die Beschwerde der zu 1. beteiligten Sch werbe hinderten Vertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stendal vom 21. März 2013 - 1 BV 1/13 - ist an sich statthaft sowie an sich zulässig.
- LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 383/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
festzustellen, dass die Beklagte berechtigt ist, Tagesdienste, Dienstreisen, Lehrgänge, Seminare sowie sämtliche zur Ausbildung angeordnete Tätigkeit des Klägers dem sogenannten Sollkonto gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 der BV 01/2013 über Arbeitszeitgestaltung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal der Flughafen K /B GmbH als geleistete Arbeit zu verbuchen und nicht auf dem Stundenkonto gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 BV 01/2013 über die Arbeitszeitgestaltung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal der Flughafen K /B GmbH als Guthaben gutzuschreiben. - LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 384/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
festzustellen, dass die Beklagte berechtigt ist, Tagesdienste, Dienstreisen, Lehrgänge, Seminare sowie sämtliche zur Ausbildung angeordnete Tätigkeit des Klägers dem sogenannten Sollkonto gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 der BV 01/2013 über Arbeitszeitgestaltung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal der Flughafen K /B GmbH als geleistete Arbeit zu verbuchen und nicht auf dem Stundenkonto gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 BV 01/2013 über die Arbeitszeitgestaltung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal der Flughafen K /B GmbH als Guthaben gutzuschreiben. - LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 385/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
festzustellen, dass die Beklagte berechtigt ist, Tagesdienste, Dienstreisen, Lehrgänge, Seminare sowie sämtliche zur Ausbildung angeordnete Tätigkeit des Klägers dem sogenannten Sollkonto gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 der BV 01/2013 über Arbeitszeitgestaltung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal der Flughafen K /B GmbH als geleistete Arbeit zu verbuchen und nicht auf dem Stundenkonto gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 BV 01/2013 über die Arbeitszeitgestaltung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal der Flughafen K /B GmbH als Guthaben gutzuschreiben. - LAG Köln, 15.09.2023 - 4 Sa 382/23
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitszeitkonten; Betriebsrisiko
festzustellen, dass die Beklagte berechtigt ist, Tagesdienste, Dienstreisen, Lehrgänge, Seminare sowie sämtliche zur Ausbildung angeordnete Tätigkeit des Klägers dem sogenannten Sollkonto gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 der BV 01/2013 über Arbeitszeitgestaltung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal der Flughafen K /B GmbH als geleistete Arbeit zu verbuchen und nicht auf dem Stundenkonto gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 BV 01/2013 über die Arbeitszeitgestaltung für das Feuerwehr- und Sanitätspersonal der Flughafen K /B GmbH als Guthaben gutzuschreiben.