Rechtsprechung
ArbG Stendal, 27.06.2013 - 1 Ca 1218/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 4 Abs 3 TVG, § 6c Abs 3 S 3 SGB 2, § 611 Abs 1 BGB
Weitergeltung der Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) aufgrund arbeitsvertraglicher kleiner dynamischer Bezugnahmeklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer kleinen dynamischen Verweisung über ihrenWortlaut hinaus als große dynamische Verweisung bei Vorliegen von besonderen Umständen; Anwendung eines Tarifvertrages auf ein Arbeitsverhältnis kraft normativer Geltung und gleichzeitig kraft gesetzlicher Regelung ...
- Betriebs-Berater
Auslegung einer Klausel als große dynamische Verweisung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Personalübergang von der Bundesagentur für Arbeit auf kommunale Träger
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Weitergeltung der Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) bei einem Personalübergang von der Bundesagentur für Arbeit auf kommunale Träger
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Auslegung einer Klausel als große dynamische Verweisung
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Weitergeltung der Tarifverträge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA) bei einem Personalübergang von der Bundesagentur für Arbeit auf kommunale Träger
Papierfundstellen
- BB 2013, 2355
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 767/06
Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel
Auszug aus ArbG Stendal, 27.06.2013 - 1 Ca 1218/12
Für die Annahme einer großen dynamischen Verweisung auf den jeweils für den Betrieb geltenden Tarifvertrag - und damit auf den bei dem Beklagten geltenden TVöD (VKA) - finden sich keine Ansatzpunkte (BAG, Urteil vom 29.08.2007, 4 AZR 767/06, Rn. 17, Juris).Nach der ständigen Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesarbeitsgerichts (so Urteil vom 29.08.2007, 4 AZR 767/06) handelt es sich bei dem Verhältnis zwischen einem Tarifvertrag, der wie vorliegend normativ wegen beiderseitiger Mitgliedschaft bei der den Tarifvertrag abschließenden Gewerkschaft beziehungsweise bei dem den Tarifvertrag abschließenden Arbeitgeberverband gemäß § 4 Abs. 1 TVG auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis Anwendung findet und einem Tarifvertrag, der sich nach dem zwischen den Parteien bestehenden Arbeitsvertrag Anwendung findet, nicht um dem Fall einer Tarifkonkurrenz, welche nur zwischen zwei normativ geltenden Tarifverträgen bestehen kann.
- BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 5/01
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit
Auszug aus ArbG Stendal, 27.06.2013 - 1 Ca 1218/12
Die Vergütung für diese eine regelmäßige wöchentliche Überstunde wäre im Übrigen auch im Falle der Entgeltfortzahlung bzw. des Urlaubs weiter zu entrichten, da im vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber stetig von seinem Arbeitnehmer die entsprechende Arbeitsleistung von 40 Stunden erwartet und es sich deshalb nicht um eine "Überstunden im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetztes bzw. des Bundesurlaubsgesetztes" handelt, sondern um regelmäßige Arbeitszeit (siehe hierzu etwa BAG, Urt. v. 26.06.2002, 5 AZR 5/01, Juris). - LAG Sachsen, 23.08.2012 - 9 Sa 104/12
Auszug aus ArbG Stendal, 27.06.2013 - 1 Ca 1218/12
Auch aus der Entscheidung des Landesarbeitsgericht Sachsen vom 23.08.2012 (9 Sa 104/12) ergibt sich nichts anderes, da es dort nicht um den Vorrang eines vertraglich vereinbarten (günstigeren) Tarifvertrages geht. - BAG, 29.08.2007 - 4 AZR 765/06
Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang - Branchenwechsel
Auszug aus ArbG Stendal, 27.06.2013 - 1 Ca 1218/12
Im Übrigen weiche der Fall von der im Gütetermin zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2007 (4 AZR 765/06) ab, da der Kläger, anders als in dem dort entschiedenen Fall, normativ tarifgebunden sei.