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ArbG Stralsund, 03.05.2016 - 1 BV 5/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 03.05.2016 - 1 BV 5/16
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16
- BAG, 14.11.2017 - 2 ABN 73/17
- BAG, 28.11.2017 - 2 ABN 85/17
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16
Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat …
Auf die Beschwerde der beteiligten Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund vom 03.05.2016, Aktenzeichen 1 BV 5/16, wird dieser teilweise abgeändert.Das Arbeitsgericht Stralsund hat mit Beschluss vom 03.05.2016 - 1 BV 5/16 - sowohl den Haupt- als auch den Hilfsantrag zurückgewiesen.
Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 03.05.2016 - 1 BV 5/16 - hat sie fristgerecht Beschwerde eingelegt.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund vom 03.05.2016 - 1 BV 5/16 - abzuändern und.