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ArbG Stralsund, 09.03.2021 - 1 Ca 276/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 09.03.2021 - 1 Ca 276/20
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - 5 Sa 83/21
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - 5 Sa 83/21
Unbezahlter Sonderurlaub - wichtiger Grund
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 09.03.2021 - 1 Ca 276/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des am 09.03.2021 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichtes Stralsund, Az.: 1 Ca 276/20, die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin Sonderurlaub vom 01.07.2021 bis zum 31.12.2022, hilfsweise bis zum 30.11.2021, zu gewähren.
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - 5 SaGa 3/21
Einstweilige Verfügung - Klagbarkeit - Prozessvergleich
Im Hauptsacheverfahren hat das Arbeitsgericht die Klage durch Urteil vom 09.03.2021 (Aktenzeichen 1 Ca 276/20) abgewiesen.