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ArbG Stralsund, 11.02.2020 - 2 Ca 78/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 11.02.2020 - 2 Ca 78/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 2 Sa 111/20
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.2020 - 2 Sa 111/20
Anforderungen an eine Berufungsbegründung - unechtes Versäumnisurteil
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 11.02.2020 zum Aktenzeichen: 2 Ca 78/19 wird auf ihre Kosten verworfen.In diesem Schriftsatz ist der Antrag angekündigt, das angefochtene Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stralsund, Az. 2 Ca 78/19, vom 11.02.2020 teilweise abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, 7.373,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit an die Klägerin zu zahlen.