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ArbG Stralsund, 14.05.2019 - 1 Ca 13/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 14.05.2019 - 1 Ca 13/19
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2020 - 2 Sa 147/19
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2020 - 2 Sa 147/19
Gemeinschaftsbetrieb und § 23 KSchG - Saisonbetrieb - Kampagnenbetrieb - …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 14. Mai 2019 (1 Ca 13/19) teilweise abgeändert.Das Arbeitsgericht Stralsund hat - soweit für den Berufungsrechtszug von Belang - die Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 14. Mai 2019 als unbegründet abgewiesen (1 Ca 13/19).
das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 14.05.2019, Az. 1 Ca 13/19, abzuändern, soweit es den Kündigungsschutzantrag abgewiesen hat, und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 20.04.2018 aufgelöst wurde.