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ArbG Stralsund, 15.11.2016 - 1 Ca 167/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 15.11.2016 - 1 Ca 167/16
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2017 - 2 Sa 14/17
Unterrichtung des Personalrats vor einer Probezeitkündigung - Abgrenzung zwischen …
Das Arbeitsgericht Stralsund hat die Kündigungsschutzklage mit Urteil vom 15. November 2016 als unbegründet abgewiesen (1 Ca 167/16).unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 15. November 2016 (1 Ca 167/16) festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin mit der Beklagten nicht durch die Kündigung vom 28.06.2016 zum 31.07.2016 seine Beendigung gefunden hat.