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ArbG Stralsund, 18.05.2021 - 1 BV 3/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 18.05.2021 - 1 BV 3/20
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 5 TaBV 4/21
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.01.2022 - 5 TaBV 4/21
Eingruppierung öffentlicher Dienst - Personalsachbearbeiter - …
Die Beschwerde der Arbeitgeberin (Beteiligte zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund vom 18.05.2021 - 1 BV 3/20 - wird zurückgewiesen.den Beschluss des Arbeitsgerichts Stralsund zum Aktenzeichen 1 BV 3/20 vom 18.05.2021 abzuändern und die Zustimmung zur Eingruppierung des Arbeitnehmers J. M. ab dem 01.01.2019 in die Entgeltgruppe E 7 der Entgeltordnung des TVöD (VKA) zu ersetzen.