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   ArbG Stralsund, 20.03.2019 - 3 Ca 278/18   

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https://dejure.org/2019,52416
ArbG Stralsund, 20.03.2019 - 3 Ca 278/18 (https://dejure.org/2019,52416)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 20.03.2019 - 3 Ca 278/18 (https://dejure.org/2019,52416)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 20. März 2019 - 3 Ca 278/18 (https://dejure.org/2019,52416)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2020 - 2 Sa 136/19

    Auslegung - arbeitsvertragliche Klausel - variabler Entgeltbestandteil - Kürzung

    Das Arbeitsgericht Stralsund hat der erstinstanzlich sehr umfänglichen Klage mit dem Urteil vom 20. März 2019 (3 Ca 278/18) zum größten Teil entsprochen.

    unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Arbeitsgerichts Stralsund vom 20. März 2019, Az. 3 Ca 278/18, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger restlichen Arbeitslohn für die Monate Februar bis Oktober 2018 in Höhe von 4.500,00 E brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 500, 00 brutto ab 11.03.2018, 11.04.2018, 11.05.2018, 11.06.208, 11.07.2018, 11.08.2018, 11.09.2018, 11.10.2018 und 11.11.2018 zu zahlen.

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