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   ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09   

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https://dejure.org/2010,51544
ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09 (https://dejure.org/2010,51544)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 26.01.2010 - 4 Ca 166/09 (https://dejure.org/2010,51544)
ArbG Stralsund, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 4 Ca 166/09 (https://dejure.org/2010,51544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmen des Arbeitsentgeltes für eine Tätigkeit als Pizzafahrer; Gesonderte Sittenwidrigkeitsprüfung für jeden Lohnabrechnungszeitraum bei Überprüfung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsvereinbarung; Darlegungslast und Beweisrisiko für den Nachweis der ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Sittenwidrige Lohnvereinbarung - auffälliges Missverhältnis zum Wert der Arbeitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    ARGE steht Erstattungsanspruch gegen Lohnwucherer zur, soweit diese an die Arbeitnehmer in Vorleistung gegangen ist

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    Verstößt die Entgeltabrede gegen § 138 BGB, schuldet der Arbeitgeber gem. § 612 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung (vgl. BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08 - DB 2009, 114-116 m. w. N.).

    Deshalb kann bei einem Arbeitsverhältnis nicht allein an die Verhältnisse bei Vertragsschluss angeknüpft werden und die weitere Entwicklung unberücksichtigt bleiben (vgl. BAG vom 22.04.2009, a. a. O.; BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05).

    Dabei kann eine Üblichkeit der Tarifvergütung angenommen werden, wenn mehr als 50 % der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebietes tarifgebunden sind oder wenn die organisierten Arbeitgeber mehr als 50 % der Arbeitnehmer eines Wirtschaftsgebietes beschäftigen (vgl. zu allem BAG vom 22.04.2009, a. a. O.).

    Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung spricht ohne Weiteres für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten (vgl. BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).

    Der Begünstigte muss sich aber auch dann, wenn das bestehende Missverhältnis bereits einen hinreichenden sicheren Schluss auf den subjektiven Tatbestand zulässt, nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen haben, es liege ein solches Missverhältnis vor (BGH vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99; BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).

  • BAG, 23.05.2001 - 5 AZR 527/99

    Lohnwucher

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    In derartigen Fällen ist auf das allgemeine Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet zurückzugreifen (vgl. BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99).

    Bei der Beantwortung der Frage, ob die dem Arbeitnehmer gezahlte Vergütung zur üblichen Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis steht, ist der Wert der Leistung des Arbeitnehmers nach ihrem objektiven Wert zu beurteilen (vgl. BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99).

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    In derartigen Fällen ist auf das allgemeine Lohnniveau im Wirtschaftsgebiet zurückzugreifen (vgl. BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03; BAG vom 23.05.2001 - 5 AZR 527/99).

    Auch die Regelungen der Europäischen Sozialcharta (ESC) können zur Bestimmung der an den Arbeitnehmer mindestens zu zahlenden Vergütung nicht herangezogen werden (vgl. zu allem BAG vom 24.03.2004 - 5 AZR 303/03).

  • BAG, 11.01.1973 - 5 AZR 322/72

    Prüfung eines außerordentlichen Missverhältnisses zwischen Leistung und

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    Das zur Ermittlung der üblichen Vergütung maßgebliche Wirtschaftsgebiet erstreckt sich damit auf das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern (vgl. hierzu auch BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05; BAG vom 11.01.1973 - 5 AZR 322/72).

    Dabei wird in aller Regel auf die Arbeitsleistung als solche, auf deren Dauer und Schwierigkeitsgrad, auf die körperliche und geistige Beanspruchung, die Arbeitsbedingungen schlechthin (Hitze, Kälte, Lärm) abzustellen sein (BAG vom 11.08.1973 - 5 AZR 322/72).

  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 549/05

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    Deshalb kann bei einem Arbeitsverhältnis nicht allein an die Verhältnisse bei Vertragsschluss angeknüpft werden und die weitere Entwicklung unberücksichtigt bleiben (vgl. BAG vom 22.04.2009, a. a. O.; BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05).

    Das zur Ermittlung der üblichen Vergütung maßgebliche Wirtschaftsgebiet erstreckt sich damit auf das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern (vgl. hierzu auch BAG vom 26.04.2006 - 5 AZR 549/05; BAG vom 11.01.1973 - 5 AZR 322/72).

  • BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 87/00

    Übliche Vergütung einer Volkshochschullehrerin

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    Liegen deshalb für die Ermittlung der üblichen Vergütung keine ausreichend belastbaren Daten vor, richtet sich die im Einzelfall geschuldete Vergütung im Zweifel nach billigem Ermessen (§§ 315, 316 BGB) dessen Konkretisierung letztlich von dem erkennenden Gericht vorzunehmen ist (vgl. ArbG Berlin vom 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07; BAG vom 21.11.2001 - 5 AZR 87/00; Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, Rdrn. 93 zu § 54; Erfurter Kommentar/Preis, 10. Auflage 2010, Rdnr. 42 zu § 612 BGB m. w. N.).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99

    Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    Der Begünstigte muss sich aber auch dann, wenn das bestehende Missverhältnis bereits einen hinreichenden sicheren Schluss auf den subjektiven Tatbestand zulässt, nach der allgemeinen Lebenserfahrung zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen haben, es liege ein solches Missverhältnis vor (BGH vom 13.06.2001 - XII ZR 49/99; BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 436/08).
  • LAG Berlin, 20.02.1998 - 6 Sa 145/97

    Arbeitsentgelt: Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung -

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    Als Indiz dafür, was als eine übliche Vergütung für die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer anzusehen wäre, kann gegebenenfalls auch auf die einschlägigen Tarifverträge zurückgegriffen werden (LAG Berlin vom 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06; LAG Berlin vom 20.02.1998 - 6 Sa 145/97; LAG Bremen vom 17.06.2008 - 1 Sa 29/08).
  • LAG Bremen, 17.06.2008 - 1 Sa 29/08

    Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns von 5 EUR

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    Als Indiz dafür, was als eine übliche Vergütung für die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer anzusehen wäre, kann gegebenenfalls auch auf die einschlägigen Tarifverträge zurückgegriffen werden (LAG Berlin vom 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06; LAG Berlin vom 20.02.1998 - 6 Sa 145/97; LAG Bremen vom 17.06.2008 - 1 Sa 29/08).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06

    Sittenwidrige Vergütung - Indizwirkung eines entsprechenden Tarifvertrages -

    Auszug aus ArbG Stralsund, 26.01.2010 - 4 Ca 166/09
    Als Indiz dafür, was als eine übliche Vergütung für die Tätigkeit der betroffenen Arbeitnehmer anzusehen wäre, kann gegebenenfalls auch auf die einschlägigen Tarifverträge zurückgegriffen werden (LAG Berlin vom 28.02.2007 - 15 Sa 1363/06; LAG Berlin vom 20.02.1998 - 6 Sa 145/97; LAG Bremen vom 17.06.2008 - 1 Sa 29/08).
  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

  • LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08

    Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92

    Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 91/10

    Parteifähigkeit - ARGE - Lohnwucher - Sittenwidrigkeit - Tarifvertrag - übliche

    Das Arbeitsgericht hat der Klage mit Urteil vom 26. Januar 2010 in Höhe von 6.617,42 EUR stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen (ArbG Stralsund 26.01.2010 - 4 Ca 166/09 - info also 2010, 128 mit Anmerkung Spindler).
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