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   ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07   

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https://dejure.org/2007,22669
ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07 (https://dejure.org/2007,22669)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 02.07.2007 - 15 BV 60/07 (https://dejure.org/2007,22669)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 15 BV 60/07 (https://dejure.org/2007,22669)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entsendung von Vertretern in eine nach § 10.3 und § 8.3 des Tarifvertrags über das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV) zu bildende paritätische Kommission zum Zwecke einer weiteren Überprüfung von reklamierten Einstufungen von Arbeitnehmern; Anspruch auf Bildung einer ...

  • ra.de
  • igm.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.09.1989 - 1 ABR 32/89

    Zustimmungsverfahren: präjudizielle Wirkung der Entscheidung für ein neues

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07
    Beteiligungsbefugt ist, wer durch die begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Position tatsächlich betroffen werden kann (BAG 21.09.1989 - 1 ABR 32/89 -, NZA 1990, 314).

    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtsstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG vom 21.09.1989 a. a. O., vom 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979).

    Der Antragsteller muss dafür kein besonderes Rechtsschutzinteresse darlegen (BAG vom 21.09.1989 a. a. O.; vom 10.11.1987, AP Nr. 24 zu § 77 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 75/86

    Antragsbefugnis der Gewerkschaft im Beschlussverfahren

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07
    Entscheidend ist, ob der Antragsteller durch die Entscheidung überhaupt in seiner Rechtsstellung betroffen wird, was immer dann der Fall ist, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG vom 21.09.1989 a. a. O., vom 23.02.1988 - 1 ABR 75/86 - AP Nr. 9 zu § 81 ArbGG 1979).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07
    1.2 Damit handelt es sich bei dem Streit um die Bildung einer paritätischen Kommission um eine Angelegenheit aus dem Betriebsverfassungsgesetz im Sinne von § 2 a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG (BAG vom 5.11.1985 - 1 ABR 56/83 - AP Nr. 4 zu § 117 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 64/87

    Gesamtbetriebsrat: kein einheitlicher bei mehreren Unternehmen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 02.07.2007 - 15 BV 60/07
    Die Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren entspricht demnach der Parteifähigkeit im Urteilsverfahren (BAG 29.11.1989 - 7 ABR 64/87 -, NZA 1990, 615).
  • ArbG Freiburg, 18.06.2009 - 13 BV 1/09

    Bildung einer Paritätischen Kommission - Überprüfungskompetenz der PaKo bezüglich

    Die Entsendung der Vertreter der Beschäftigten obliegt sodann dem Betriebsrat, § 8.3 mit § 7.1.1., 2. ERA-TV (vgl. ArbG Stuttgart vom 02.07.2007, Az.: 15 BV 60/07).

    Damit macht er eigenes Recht geltend (vgl. zu alledem auch ArbG Stuttgart vom 02.07.2007, Az.: 15 BV 60/07).

    § 3.2.3 ERA-TV bezieht sich nämlich vielmehr auf § 7.3.7 ERA-TV, da dem Arbeitgeber im vereinfachten Einstufungsverfahren nach § 8.2 lediglich die Aufgaben der Paritätischen Kommission nach § 7.2 ERA-TV obliegen, während dem Betriebsrat die Aufgaben der Paritätischen Kommission nach § 7.3.1 ERA-TV zugewiesen sind (vgl. ArbG Stuttgart vom 02.07.2007, Az.: 15 BV 60/07).

    Sie verhindert nicht die Bildung der Paritätischen Kommission, die darüber zu entscheiden hat, ob der Reklamation entsprochen wird (vgl. ArbG Stuttgart vom 02.07.2007, Az.: 15 BV 60/07).

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