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   ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19   

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ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19 (https://dejure.org/2021,60866)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19 (https://dejure.org/2021,60866)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 04. August 2021 - 25 Ca 1048/19 (https://dejure.org/2021,60866)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • IWW
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 299 ZPO, § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, Art 2 Abs 2c EUV 2016/679, Art 4 Nr 1 EUV 2016/679
    Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - außerordentliche Kündigung - Wahrnehmung berechtigter Interessen

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Wie öffentlich sind Prozessakten: Bosch biegt Klage eines Ex-Betriebsrats ab

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 21 Sa 43/20

    Datenschutz - Informationsanspruch - Kopieanspruch

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    Auch der Informationsanspruch des Art. 15 Abs. 1 2. Halbs. DSGVO (als Hilfsantrag) ist hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn der Antragsteller konkret mitteilt, welche Informationen er im Rahmen von lit. a bis h der Norm für welche Kategorie von personenbezogenen Daten begehrt (LAG Baden-Württemberg, v. 17.03.2021 - 21 Sa 43/20).

    Dasselbe gilt für den Anspruch auf Zurverfügungstellung von Kopien personenbezogener Daten gem. § 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO (LAG Baden-Württemberg, v. 17.03.2021 - 21 Sa 43/20. Lediglich ein Klageantrag unter bloßer Wiederholung des Wortlauts von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO ist nicht hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, da er nicht erkennen lässt, von welchen personenbezogenen Daten eine Kopie verlangt wird, zumal dann, wenn streitig ist, welches die von der Beklagten verarbeiteten personenbezogenen Daten des Klägers sind (BAG v. 27.04.2021 - 2 AZR 342/20).

    Insoweit genügt für das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses die Behauptung des Klägers, dass dies der Fall sei (Für Art. 15 Abs. 1 und 3 DS-GVO: LAG Baden-Württemberg, v. 17.03.2021 - 21 Sa 43/20).

  • ArbG Stuttgart, 14.12.2018 - 14 Ca 1054/18
    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    Im ersten Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Stuttgart (Az. 14 Ca 1054/18) fanden am 23. März 2018 die Güteverhandlung, am 4. Juli 2018 ein erster Kammertermin und am 14. Dezember 2018 ein zweiter Kammertermin statt.

    Mit Beschluss vom 12. April 2019 hat das Arbeitsgericht Stuttgart den Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 14 Ca 1054/18 ausgesetzt.

    Die Beklagte hatte schriftsätzlich über ihre Prozessbevollmächtigten im vorangegangenen Kündigungsschutzverfahren (Az. 14 Ca 1054/18) lediglich vortragen lassen, dass Herr A. den Vorfall vor der Damenumkleide gemeinsam mit den Zeuginnen Frau F., Frau G., Frau E. und Herrn L. am 1. Februar 2018 an Frau B. meldete (Schriftsatz vom 19. März 2018 im Verfahren 14 Ca 1054/18, S. 7; Anlagenkonvolut B 1) und die Arbeitnehmerinnen schilderten, sich durch die Anwesenheit des Klägers vor der Damenumkleide belästigt "gefühlt" zu haben.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.01.2020 - 8 Sa 30/19

    Außerordentliche Kündigung - drohende Äußerung eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    Im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Az. 8 Sa 30/19) gab das Gericht der Berufung des Klägers mit Urteil vom 21. Januar 2020 (Anlage B 18, Bl. 603 f. d.A.) teilweise statt und stellte fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 13. Februar 2018 aufgelöst worden ist.

    Das LAG hatte jedoch in seinem Urteil vom 21. Januar 2021 (8 Sa 30/19) die Wirksamkeit der Kündigung (lediglich) unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten (Erfordernis der vorherigen Abmahnung) verneint.

  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    Insoweit liegen eigenständige Lebenssachverhalte vor, die den Vortrag eigenständiger Tatsachen erfordern, mithin unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. zum Streitgegenstandsbegriff BAG, v. 02.08.2018 - 6 AZR 437/17 - Rn. 20).

    Denn der Kläger hat klarstellend im Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer vom 29. Juni 2021 für die geltend gemachten Streitgegenstände die erforderliche Rangfolge gebildet (ausführlich zu diesem Erfordernis vgl. BAG, v. 02.08.2018 - 6 AZR 437/17 - Rn. 18).

  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    Mangels Fälligkeit war die Klage in Ziffer 3. und 4. allerdings nur als "derzeit unbegründet" abzuweisen (vgl. auch BGH, v. 19.04.2005 - X ZR 191/02).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    Es reicht aus, dass die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit gegebene Abmahnungs- und potenzielle Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG, v. 19.4. 2012 - 2 AZR 258/11 Rz 19).
  • ArbG Aachen, 22.04.2021 - 8 Ca 3432/20

    Außerordentliche Kündigung wegen Datenschutzverstoß und Verletzung des

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    (1) Rechtswidrige Datenverarbeitungen des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis, die mit Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts etwa von Arbeitskollegen einhergehen, können dazu geeignet sein, bei entsprechender Schwere des Verstoßes "an sich" einen wichtigen Grund für den Ausspruch einer Kündigung auszumachen, auch wenn die in Rede stehenden Daten nicht dem Schutzbereich des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen unterliegen (jüngst ArbG Aachen, Urt. v. 22.4.2021 - 8 Ca 3432/20, NZA-RR 2021, 366; vgl. auch LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.5.2017 - 7 Sa 38/17).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 1/20

    Außerordentlich fristlose Kündigung - Selbstbeurlaubung - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    aa) Eine frühere, unwirksame Kündigung erfüllt die Funktion einer Abmahnung jedenfalls dann, wenn der Kündigungssachverhalt feststeht und die Kündigung aus anderen Gründen - zB wegen fehlender Abmahnung - für unwirksam erachtet worden ist (bereits BAG, v. 31.08.1989 - 2 AZR 13/89, NZA 1990, 433; 434; LAG Baden-Württemberg v. 01.10.2020 - 17 Sa 1/20 Rz 43; Zustimmend auch ErfK/Niemann, 21. Auflage 2021, § 626 BGB Rn. 32).
  • BGH, 25.06.2015 - III ZR 333/14

    Geltendmachung von Schmerzensgeld im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    Für die Beklagte ist die Berufung mangels Beschwer nicht statthaft, da sie im Hinblick auf den Hilfsantrag nach Art. 15 Abs. 1 und 3 DS-GVO nicht die endgültige Klageabweisung, sondern nur die Abweisung der Klage als derzeit unbegründet erstrebt hat (vgl. BGH, v. 25.06.2015 - III ZR 333/14).
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 678/19

    Außerordentliche Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
    Ob die - für den Betriebsrat als solche identifizierbare - Würdigung des Arbeitgebers in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht richtig ist, ist keine Frage der Ordnungsgemäßheit des Anhörungsverfahrens, sondern eine solche der richterlichen Bewertung im Kündigungsschutzprozess (BAG, v. 7.5.2020 - 2 AZR 678/19, NZA 2020, 1110.).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.2020 - 5 Ta 123/19

    Streitwert - Auskunftsanspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 8/20

    Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigter Datenlöschung in erheblichem

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 487/00

    Außerordentliche fristlose Änderungskündigung - § 15 KSchG

  • BAG, 19.08.2015 - 5 AZR 975/13

    Rückwirkend begründetes Arbeitsverhältnis - Annahmeverzug

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 13/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung infolge verspäteter Krankmeldung

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2017 - 7 Sa 38/17

    Außerordentliche Kündigung - Weiterleitung betrieblicher Informationen auf

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 342/20

    Erteilung einer "Datenkopie" nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 110/15

    Kündigungsschutzprozess - Abstufung der Darlegungslast

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

  • BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11

    Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des

  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 522/17

    Stützt der Kläger seine auf die Leistung einer Jahressonderzahlung gerichtete

  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2022 - 7 Sa 63/21

    Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten -

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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