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ArbG Stuttgart, 05.06.2019 - 3 Ca 4960/18 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 05.06.2019 - 3 Ca 4960/18
- LAG Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 21 Sa 43/20
- BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21
Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. Juni 2019 - 3 Ca 4960/18 - weitergehend abgeändert und die Klage hinsichtlich der Klageanträge zu 4. und 5. insgesamt abgewiesen. - LAG Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 21 Sa 43/20
Datenschutz - Informationsanspruch - Kopieanspruch
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 05.06.2019 - Az: 3 Ca 4960/18 - in den Ziffern 3 und 4 des Tenors teilweise abgeändert, im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 05.06.2019, Az: 3 Ca 4960/18, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19
Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten - …
Richtigerweise lässt sich aus Art. 12 Abs. 3 DS-GVO eine "echte" Fälligkeitsregelung entnehmen (offen gelassen ArbG Stuttgart, v. 05.06.2019 - 3 Ca 4960/18). - LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21
Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares) - …
a) Der im Urteil des Arbeitsgerichts vom 05.06.2019 (3 Ca 4960/18) in Folge der Zurückweisung der Berufung der Beklagten durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21.04.2020 (8 Sa 37/19) rechtskräftig zuerkannte Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers steht dem nunmehr zur Entscheidung gestellten Beschäftigungsanspruch nicht entgegen.