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   ArbG Stuttgart, 05.06.2019 - 3 Ca 4960/18   

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ArbG Stuttgart, 05.06.2019 - 3 Ca 4960/18 (https://dejure.org/2019,66870)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 05.06.2019 - 3 Ca 4960/18 (https://dejure.org/2019,66870)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 3 Ca 4960/18 (https://dejure.org/2019,66870)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 16.12.2021 - 2 AZR 235/21

    Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 5. Juni 2019 - 3 Ca 4960/18 - weitergehend abgeändert und die Klage hinsichtlich der Klageanträge zu 4. und 5. insgesamt abgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 21 Sa 43/20

    Datenschutz - Informationsanspruch - Kopieanspruch

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 05.06.2019 - Az: 3 Ca 4960/18 - in den Ziffern 3 und 4 des Tenors teilweise abgeändert, im Kostenpunkt aufgehoben und wie folgt neu gefasst:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 05.06.2019, Az: 3 Ca 4960/18, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • ArbG Stuttgart, 04.08.2021 - 25 Ca 1048/19

    Betriebsveröffentlichte Gerichtsschriftsätze mit Gesundheitsdaten -

    Richtigerweise lässt sich aus Art. 12 Abs. 3 DS-GVO eine "echte" Fälligkeitsregelung entnehmen (offen gelassen ArbG Stuttgart, v. 05.06.2019 - 3 Ca 4960/18).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2021 - 7 Sa 26/21

    Aktienorientierte Vergütungsbestandteile (Phantom Shares) -

    a) Der im Urteil des Arbeitsgerichts vom 05.06.2019 (3 Ca 4960/18) in Folge der Zurückweisung der Berufung der Beklagten durch Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21.04.2020 (8 Sa 37/19) rechtskräftig zuerkannte Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers steht dem nunmehr zur Entscheidung gestellten Beschäftigungsanspruch nicht entgegen.
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